Metadaten: 1571-1618 (1633) (2. Band)

373 
{1 
N 
U’ 
pe] 
4 
= 
an 
11 
re 
X 
Va 
hs 
412 
en 
nd 
41e7 
SO 
1e]- 
2110. [1607, I, 84 a] 4. Mai”1607: 
Lienhardt Walchen, flachmaler, und anderen, so 
umb den palnpinderdinst angehalten, soll man abweisen . . 
2111. [1607, I, 85 a] 5. Mai 1607: 
Simon Bowitsch von Bitterfeld, bey Leipzig gelegen, 
goldschmidsgesellen, soll man auff bewerung der maister- 
stück zu bürger annemen. 
2112. [1607, II, 4 a] 7. Mai 1607: 
Wolffen Christoff Mair, goldschmidsjungen, soll 
man auslassen, wie auff seiner sag verzaichnet, seine zwen ge- 
sellen aber, welche zu dem angezaigten feuerwerck geholffen, in 
die eysen auch einziehen und zu red halten. 
23113. [1607, II, 8 b] 11. Mai 1607: 
Lorenz Müller, ein goldschmidsgesellen, und 
Hansen Gipfel, ein goldschmidsjungen, beede von 
Dreßden, soll man außlassen mit bezahlung der atzung auf ein 
ırphedt und ihnen ein sträfliche red sagen, mit dergleichen sachen 
aicht widerzukommen, man werde ihnen sonst eines zu dem 
andern geben. 
2114. [1607, III, 42 a] 16. Juni 1607: 
Georgen Gertner, maler, soll man unbegeben seins 
dürgerrechts auff ein jahr lang zu Bamberg zu wohnen und 
seinen haußrath dahin zu führen erlauben; im auch eine poleten 
deßwegen geben lassen. 
3115. [1607, III, 73 a] 27. Juni 1607: 
Die durch Johann Starggraff, notarium, insinuirte inhibition 
und compulsoriales in der appellationsach Claudi vom Creutz 
kinder [73 b] vormünder gegen Niclas Merlo soll man den 
herren hochgelehrten, so in diser sach referirt haben, zustellen, 
zu bedencken, was dem notario anzuzeigen, ob ime ein schein 
gethaner insinuation begerter maßen zuzustellen oder, weil er 
zwen zeugen bey sich gehabt, ob es dabey bleiben zu laßen. Zu- 
vorderst aber soll man dem notario zusprechen, weiln sich die 
insinuirte proceß auff eine bevlag referiren. dieselbe auch darzu- 
zulegen. 
3116. [1607, IV, 11 a] 4. Juli 1607: 
Peter Wolff, sonst Peltzer genandt, granat: 
schneider. soll man zum bürgerrecht kummen lassen.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.