Objekt: Hans Sachs und seine Zeit

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Die Berfahlung. Gerechtigkeit und Strenge, 
AnteS vorzugsiweije auf vieljeitige gelehrte Bildung gefehen. Das 
Höchite AHınt war das des oberftien Lofungers, der die Finanzen zu 
verivalten Hatte, und einzelne der Sefchlechter, wie 3. B. das der Imhof, 
fonnten fich rihmen, daj diefes hHöchjte Chrenamt ein paar Generationen 
hindurch in Ihren Händen geblieben war. Ihre Macht und ihr großes 
Aujehen erhielten fi aber die Gefchlechter vor allem auch dadurch, 
daß jie unter einander die größte Strenge walten ließen. Sie waren 
ollfonımen davon Durchdrungen, daß fie in Diefer Strenge gegen fich 
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Qürnberger Siadbfmappen an der ehemal. Wörther Baltei. 
ielbit den Bürgern ein Beifpicl für Iechtlichkeit, Zucht und mafellofes 
geben fein mußten. Wer daher eines VBergehHensS im Amte fich fchuldig 
nachte, der wurde fhonmungslos geftraft. So ward im Sahre 1469 
ein Micolaus Muffel, der fich Veruntrenung von Stadtgeldern und 
Verleßung von Amtsgeheimniffen hatte zu Schulden Kommen lajfen, mit 
dem Tode durch den Strang geftraft. Uırd noch im Fahre 1514 ward 
sin anderes Mitglied der MRegierung, Anton Tebel, wegen Beftechlich- 
feit zu (chenslänglichen Sefängnis im Turm verurteilt, und weder 
die Würiprache des Markarafen Sricdrich noch die des Kaifers felbit 
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