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„Schon am 6. und 15. Januar 1749 bat Pfarrer Schmid die
gnädigen Herren in Nürnberg nachzugeben — umsonst; allein die Folgen
krafen teilweise auch die Urheber, denn die Stolgebühren wurden gering
und flossen in die Kasse des Bürgermeisters Eckart; — die 3 Geistlichen
fingen an Not zu leiden, am wenigsten wohl Diakon Lochner, welcher
aktenmäßig reich geschildert wird.
Am 26. März 1749 protestierten nun auch die 16 Landorte:
„Vor den Pfarrer Lochnerischen häͤtte man keine Gebüuͤhren
bezahlt, seit 1663 seien dieselben, besonders bei Leichen, so hinaufge—
rieben worden, daß viele das Geld für ordentliche Beerdigungen ent—
eder betteln oder jeder seine verstorbenen Angehörigen bei der Nacht
ohne Sang und Klang wie? das liebe Vieh einscharren lassen müsse.
Die Geistuchen würden bei Leichen doch gefahren; aber erst, wenn eine
Leichenpredigt bezahlt wäre, hole man die Leichen auf den Dörfern
vom Hause ab und singe sie auch aus; wo nur eine Vermahnung
bezahlt würde, werde die Leiche nicht abgeholt und nicht besungen.
Ebenso lasse man die Leichenbegleitung, wo die Annehmungsplätze be—
stimmt sind, in Regen und Schnee warten. Die Privatbeichten und
Kommumnion in der Sakristei, deren sich anfangs nur die Honoratiores
bedienten, nehmen jetzt so überhand, daß die öffentliche Kommunion
damit aufgehalten, und fast gar keine Predigt an Sonntagen abgehal—
ten werden könne“.
„Die Ungunst gegen die Fürther Geistlichkeit ging so weit, daß an
Sonntagen die Kirchen von Poppenreuth und Zirndorf von Fürther Pfarr—
kindern strotzten. Die Herren in Nürnberg waren in arger Verlegenheit;
mit absoluten Mandaten konnten sie nicht vorgehen, weil die Pfarrgemeinde
aus zu vielen fremdherrlichen Unterthanen bestand, Ansbach wollte die
Kirchenherrschaft Nürnbergs nicht anerkennen, und der Geleitsamtmann
nahm selbst an der Stolgebührenverweigerung und Sequestration Anteil.
Bamberg verbot seinen Unterthanen Stolgebühren zu geben, weil es den
Pfarrer, welcher ihm als obersten Gotteshauspfleger das Homagium nicht
geleistet, ohnedies nicht anerkenne.
„Allgemach trat die Not an Pfarrer Schmid heran, dem der hohe
Rat 200 fl. vorschoß, um leben zu können; damit war aber nichts gedient,
und so entschloß er sich, ohne Wissen Nuͤrnbergs dem Domprobstei-Amt—
mann den Lehenseid bezüglich des Pfarrgutes am 9. Oktober 1749 zu
leisten, worauf diese Sequestration erlöschen sollte; allein das Geleitsamt
protestierte, indem weder Bamberg noch Nürnberg in kirchlichen Dingen
etwas zu befehlen hätte, sondern nur Brandenburg; die Sequestration
hätte fortzudauern, bis die Beichtordnung von Nürnberg zurückgenommen sei.
„Pfarrer Schmid schloß am 15. Oktober 1749 mit der Dompropstei
und dem Bürgermeister Eckart einen heimlichen Vergleich:
VergleichsJunkte.
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Gleich wie die Gemeinde zu Fürth und eingepfarrten Ortschaften
a seculis her nur einen' einzigen Pfarrer gehabt, die beiden Vikare