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lichen, da sie den Bischof in einer Sache, welche mehr die
Gemeinde zu Nürnberg als ihre eigene Person anginge, nicht
als Richter anerkennen könnten, zumal er ja eigentlich selbst
Partei sei; nur die heilige Schrift in ihrem rechten Verstand
wollten sie zum Richter annehmen und leiden. Die ihnen
vorgelegten 16 Fragen beantworteten sie freimüthig, und
erboten sich, der vorgenommenen Aenderungen wegen, zu einer
schriftlichen Verantwortung. Dies Anerbieten wurde von dem
Bischof nicht angenommen, sondern ein zweiter Tag auf den
19. September bestimmt. Diesmal erschienen die Geistlichen
nicht in eigner Person, sondern ließen sich durch einen An—
walt vertreten. Als der Bischof trotz der eingelegten Pro—
testation dennoch ein Urtheil fällte, appellirte der Vertreter
der Beklagten an ein künftiges, freies, christliches und gott—
seliges Concilium. Die Geistlichen wiederholten ihre Appel—
—
bige dem Bischof insinuiren, und unter dem 21. October im
Druck erscheinen.
Hatte sich schon früher der Rath vor dem Statthalter, dem
Erzherzog Ferdinand, persönlich verantworten müssen, so er—
schien nun ein kaiserliches Mandat, das in der That geeignet
war ernstliche Besorgnisse zu erregen. Damals hatte der
Erzherzog den Rath beschuldigt, daß er die lutherische Lehre
unterstütze, Luther's Bücher, ebenso Schmähgedichte gegen
den Kaiser in Nürnberg öffentlich verkaufen lasse, lutherische
Prediger, sowie entlaufene Mönche in der Stadt dulde.
Alles dies sei dem Wormser Edikt geradezu entgegen, und
er begehre deßhalb, daß, der Rath in allem ein scharfes Ein—
sehn habe, daß demselben nachgelebt, des Raths Gehorsam
oermerkt, und fernerer Schade verhütet werde.“
Hierauf erklärte der Rath, wie er stets den Bestimmungen
des Wormser Edikts getreu nachgekommen, 'alle Buchhändler
seien in Eid und Pflicht genommen, nichts Verbotenes zu
drucken, und die Dawiderhandelnden ernstlich bestraft worden;