Metadaten: Kurtze und einfältige Leich-Sermon gehalten Auß den Worten Christi/ Johan. 14.v. 19. Ich lebe/ und ihr solt auch leben

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Auf den Schlachtzetteln fir Schweine dürfen andere Viehgattungen 
nicht verzeichnet und verrechnet werden. 
8& 88. Die Schlachtzettel find fogleich bein Eingange in den 
Schlachthof an den AWufjeher abzugeben; fie enthalten die Bezeichnung 
der Viehgattung, fowie den Gebühren- und Auffchlagsbetrag. 
Der Yuffjeher Hat bei Abnahme des Schlachtzettel® zugleich das 
verzeichnete BiehH nach Stückzahl und Gattung zu prüfen. Ergeben fich 
hiebei Unrichtigkfeiten oder Zweifel, fo Hat er den Eintrieb des Viehes 
in den Schlachthof zu unterfagen und die EntjhHeidung des Schlachtho;- 
divektor3 Herbeizuführen. 
Dhue Schlachtzettel darf Fein Viehltück in den Schlachthof ein: 
gebracht werden. $ 
$ 89. Für Rinder werden zwar eigene Zettel nicht ausgegeben, 
doch wird der zıut viel bezahlte Auffchlag zurücvergiütet, fobald durch 
eine Beftätigung des Hallenmeifter3 dargethan wird, daß das Schlacht: 
tier ein Rind gewefjen ift. 
Für Schweine werden uur Zettel mit dem vollen Auffchlags- 
betrage von 90 Bfg. auZzgegeben. Für mindergewichtige Schweine 
erfolgt Rückzahlung des Auffdhlagsunterfchiede3, Jobald durch cine Be- 
ftütigung des Hallenmeifter3 ein Schlachtagewicht unter 36 Kilvaranın 
fejtgeitellt Hit, 
$ 90. Alles vom ViehHhofe oder von auswärts Kommende 
gefchlachtete ViehH darf von dem Aufjeher nur gegen VBorweis der 
EmpfangsSbeftätigung Kber Bezahlung der Muffchlags-, bezw. der Markt- 
und Bejchaugebiihr oder gegebenen Falles der Eindringgeblihr in den 
Schlachthof, bezw. in die Kühlränme zugelaffen werden. 
$ 91. Für lebendes Vieh, welches aus dem Schlachthofe wieder 
entfernt werden foll, ift bei dem SchlachthHofdirvektor ein Wbtriebsfchein 
zu erholen, aus welchem der Name des Eigentümers des Viehes3 erficht- 
fich fein muß. 
Die Aufjeher haben den wirklichen Wbtrieb des Viehes au dem 
Schlachthofe auf dem Abtriebafcheine zu beftätigen. 
Segen Mogabe des Abtriebsjcheines wird von der Schlachthof- 
hebeftelle der Fleifchauffchlag und die bereitz bezahlte Schlachtgebiihr 
zurückbezahlt. 
Uus AWotrieb3fheinen, auf welchen die Beftätigung des erfolgten 
Ubtriebes fehlt, wird kfeine Rückvergütung geleiftet. 
$ 92. Für alles in den SchhlachtHallen, im Amts[chlacdhthaufe 
oder auf den Abfonderungshofe uotgeichlachtete oder zum Berkaufe im
	        
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