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Wie schon im vorjährigen Berichte mitgeteilt wurde, hat sich der elektrische Betrieb im
Großen und Ganzen bewährt und bei der Bevölkerung vollen Anklang gefunden. Ab und zu,
insbesondere an schönen Sonn- und Feiertagen, dann während der Dauer des zwölften deutschen
Bundesschießens, kam es wieder zur Ueberfüllung von Straßenbahnwagen; doch haben sich
die Fahrgäste wie die Straßenbahnbediensteten in dieser Beziehung ersichtlich mehr an Ord—
nung gewöhnt.
Ueber die Fahrgeschwindigkeit der Motorwagen sind verschiedentlich Klagen erhoben
worden, obwohl die Geschwindigkeit, welche nach dem zur Zeit in Nürnberg geltenden Orts—
polizeirecht eingehalten werden muß, geringer ist, als in den meisten anderen deutschen Städten
mit elektrischem Straßenbahnbetriebe. Die Einhaltung derselben wurde durch magistratische
Beamte unter Zuhilfenahme eines Punktierchronographen fort und fort überwacht. Gering—
fügige Ueberschreitungen derselben sind nicht zu vermeiden, weil die Wagenführer nicht immer
genau zu beurteilen in der Lage sind, ob sie die vorgeschriebene Geschwindigkeit haben. Motor—
wagenführer, die wegen geringfügiger Überschreitung der zulässigen Fahrgeschwindigkeit zur
Anzeige gebracht worden waren, sind vom Gerichte freigesprochen worden. Eine entsprechende
Einrichtung zur selbstthätigen Messung und Aufzeichnung der Fahrgeschwindigkeit in der Weise,
daß der Wagenführer in jedem Augenblick die Geschwindigkeit, welche sein Wagen hat, ablesen
könnte, scheint noch nicht erfunden zu sein. Wird eine solche erfunden und bewährt sie sich
im Betriebe, dann wird der Magistrat nicht anstehen, der Straßenbahngesellschaft die als—
baldige Anbringung derselben an aͤllen Motorwagen aufzutragen. Zu einer Herabminderung
der Fahrgeschwindigkeit konnte er sich aber nicht verstehen; er hat im Gegenteil eine mäßige
Erhöhung derselben nach dem Beispiele anderer deutscher Städte — insbesondere solcher mit
ähnlichen Straßen- und Verkehrsverhältnissen wie Nürnberg — zulassen zu sollen geglaubt.
Auffallend war es, daß in der ersten Hälfte des Jahres 1897 6 Motorwagen während
der Fahrt in Brand geraten und daß bei 15 Motorwagen die Bleisicherungen abge—
schmolzen sind. Es gab das Veranlassung, die Einrichtung der Motorwagen und die sämt—
lichen elektrischen Betriebseinrichtungen der Straßenbahn durch Sachverständige gründlich unter—
suchen zu lassen. Infolge hievon wurde die Einrichtung der an den Motorwagen verwendeten
Bleisicherungen, welche öfters Veranlassung zu Wagenbränden gegeben hatte, in einer Weise
abgeändert, welche mit Sicherheit erwarten läßt, daß solche Vorkommnisse künftig hier nicht
nehr eintreten werden. In der That haben seitdem weitere Wagenbrände nicht mehr, Ab—
schmelzungen von Bleisicherungen nur in ganz vereinzelten Fällen stattgefunden.
Der Betrieb der Straßenbahn, soweit er noch mit Pferden geführt wird, hat sich ganz
in der bisherigen Weise vollzogen.
Die im Herbste 1897 vorgenommene Prüfung des Inventars der Straßenbahngesell—
schaft hatte ein sehr befriedigendes Ergebnis.
Anlangend die Unfälle beim Straßenbahnbetriebe, so hat die Straßenbahngesellschaft in
ihrem Geschäftsberichte für das Jahr 1897 deren 20 gegen 29 im Jahre 1896 verzeichnet.
Dem gegenüber sind amtlich für das Berichtsjahr 62 Zusammenstöße zwischen Motorwagen
einerseits, Fuhrwerken, Radfahrern u. s. w. andererseits, sowie sonstige Unfälle im Betriebe
der Straßenbahn oder aus Anlaß desselben verzeichnet worden, die aber zum größten Teil
keinerlei üble Folge hatten und wohl aus diesem Grunde von der Straßenbahnaesellschaft in
chrer Zusammenstellung nicht berücksichtigt worden sind.
Schuld an den Zusammenstößen und den sonstigen Unfällen trug meistens dic Unauf—
merksamkeit und in vielen Fällen auch der Leichtsinn der Fuhrwerkslenker, Radfahrer und
Fußgänger. Gleichwohl hat der Magistrat mehrfach Veranlassung genommen, dem Straßen—