fullscreen: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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ihrem Gewissen „verletzlich“ sein, sondern es stünde ihnen auch ihrer 
„Gemeine halber“, die dem Wort Gottes und den Predigern anhinge, 
„merkliche Beschwerung und besorgende Weitläufigkeit“ zu erwarten. 
Das Gutachten des Reichsregiments fiel aber ganz zu Gunsten des 
Rates aus. Der päpstliche „Orator“, meinte, man sei in „etlich an— 
gezeigten Stücken wohl zu weit berichtet.“ Wenn nun die Prediger, 
die in der Stadt und sonst auch in großer Achtung und Ansehen 
stünden, „unverhört und unerfunden unchristlicher Lehr“ gefangen 
genommen würden, so würde daraus nicht allein nichts Gutes, sondern 
„groß Aufruhr und Empörung“ erfolgen und es würde den Anschein 
haben, als wollte man die evangelische Wahrheit „verdrucken“ und 
schädliche Mißbräuche „handhaben“. Der böse religiöse Zwiespalt 
könne nur durch ein freies, christliches Konzilium beigelegt werden, 
das binnen eines Jahres nach einer deutschen Stadt berufen werden 
müsse und auf dem — eine noch nie gehörte Forderung — auch die 
Laien Sitz und Stimme haben müßten. Bis dahin sollten Luther 
und seine Anhänger nichts Ärgerliches, was zu Aufruhr führen könnte, 
veröffentlichen, und sollte das heilige Evangelium nach rechtem christ— 
lichem Verstande gelehrt werden. Die Bestrafung der austretenden 
Mönche und der verheirateten Priester überließ man den geistlichen 
Behörden. Das Gutachten des Reichsregiments wurde mit geringen 
Änderungen auch vom Reichstag angenommen und der Nürnberger 
Rat war einstweilen jeder Sorge überhoben. 
Trotzdem sehen wir den Rat immer noch ernstlich darauf bedacht, 
daß wenigstens an den äußerlichen Gebräuchen der alten Kirche keine 
auffallende Anderung vorgenommen und aller Anlaß zu Streit — von 
beiden Seiten — vermieden würde. Daher untersagte er wohl das 
Ausstecken der Ablaßfahnen in den Fasten, weil der „Ablaß als eine 
lautere, unchristliche Verführung der Menschen zu betrachten sei“, und 
— wahrscheinlich gleichfalls aus diesem Grunde — die Abhaltung des 
Passionsspiels in der Osterwoche sowie die Weihung des Weins, die 
am St. Johannistage in der Lorenzkirche stattzufinden pflegte (weil 
dabei viel „Unzucht“ getrieben würde), aber auch das Fleischessen in 
der Fastenzeit wurde strenge verboten und jeder, der sich aufrührerische 
Reden oder gar thätliche Ausfälle gegen Mönche und Nonnen oder 
päpstlich gesinnte Prediger zu schulden kommen ließ, mit Gefängnis 
bestraft. Um die Störer des Gottesdienstes gleich auf frischer That 
festnehmen zu können, wurden wohl auch Stadtknechte, „Schützen“, in 
die Kirchen gesandt. Die Pröpste der beiden Pfarrkirchen, die den 
Rat darum angingen, ihnen die von ihren Pfarrkindern dringend 
gewünschte Austeilung des Abendmahls unter beiderlei Gestalt zu 
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