Metadaten: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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andere, nicht nur die im bayerischen Kriege eroberten Schlösser und 
Städtchen hatten ihren eigenen Pfleger. So Lichtenau bereits seit seiner 
Erwerbung (1406), dann Hilpoltstein (seit 1503). Später erhielten 
auch noch das im Jahre 1511 von der Stadt angekaufte Schloß Wilden— 
fels, dessen Verwaltung jedoch 1625 dem Pfleger zu Hilpoltstein mit über— 
tragen wurde, sowie der ehemals im Besitze der Haller gewesene und 
von diesen stückweise an die Tetzel, Holzschuher und Kötzel übergegangene 
in den Jahren 1536, 1542 und 1548 auch wiederum stückweise vqQq— 
Rat erworbene Markt Gräfenberg (wo auch ein eigenes Hochgericht 
bestand) ihre eigenen Pfleger. Den Pflegern zur Seite stand überall 
ein besonderer Unterbeamter, ein Gerichtsschreiber oder Stadtschreiber, 
wie er in den Städten (Lauf u. s. w.) hieß. In Hersbruck gab es 
neben dem Pfleger noch einen anderen höheren gleichfalls aus dem 
Patriziat genommenen Beamten, den Castner oder Castenamäispfleger, 
welchen Titel er seit 1743 führte. Dieser hatte die bedeutenden Güter 
der ehemaligen Propstei Hersbruck zu verwalten. Die Propstei hatte 
früher dem Nonnenkloster Bergen (bei Neuburg a. d. D.) gehört, die 
Klostergüter waren von einem Propst, der keine geistliche, sondern eine 
weltliche Person war, verwaltet worden. Im Jahre 18529 kam die 
Propstei mit allen ihren Zugehörungen käuflich an den Rat. Wie die 
Propsteigüter nicht zu dem Pflegamt gerechnet wurden, so gab es auch 
noch eine Reihe anderer Besitzungen, Reichslehen, z. B. die sog. Burglehen 
bei Lauf und andere mehr, die direkt vom Landpflegamt aus ver— 
waltet wurden. 
Was die Stadt bis zur Erwerbung der böhmischen Lehen (so 
nannte man gewöhnlich zusammenfassend die im bahyerischen Kriege ge— 
wonnenen Städte, Schlösser u. s. w.) an Landgebiet besessen hatte, 
zerfiel in den die Stadt zunächst umgrenzenden Distrikt, der den ur— 
alten Reichswald, den sog. Reichsboden bildete, und in eine beträcht— 
liche Anzahl zerstreut in der näheren oder weiteren Umgebung der 
Stadt größtenteils in fremdem Fraißbezirk gelegener Ortschaften (und 
einzelner Unterthanen), die auch dann, wenn sie nicht der Stadt als 
solcher, sondern einzelnen ihrer Bürger zugehörten, die Oberhoheit des 
Nürnberger Rats anerkannten. Die beste Übersicht über das, wag 
um die Mitte des 15. Jahrhunderts dazu gerechnet wurde, giebt die 
früher von uns angeführte Beschreibung des markgräflichen Krieges. 
Alles, was hier als von dem Markgrafen und seinen Verbündeten 
niedergebrannt aufgezählt wird, können wir getrost für Nürnberg in 
Anspruch nehmen. Dieser alte Nürnbergische Landbesitz war solange 
dirett von der Stadt aus ohne Mittelpersonen verwaltet worden. 
Nur Lichtenau, wie wir bereits wissen, hatte seit lange seinen be⸗
	        
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