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verfchiedene Aufgaben finden wir verfchiedene Änıter, fo die
Irtengefellen bei den Schreinern zur Leitung der Umfragen, „fo
die umbfrag halten“, die Ladengefellen bei demfelben Gemerk
zur Mufficht über die Gefellenlade. Ähnlich lag die Sache bei
den Miefierfchmieden, deren Zechgefell die Umfrage leitete,
während die Fürergefellen nit dem Wandermwefjen betraut
waren. Die Wahl der Vorftände lag durchgängig in den
Händen der SGefellenfhaft. Die vier Altinedhte der Bäcker
wurden auf ein Jahr „von der jambtlidhen gefellfchaft er-
wehlet“, die Mefferfchmiedgefellen „Jollen aus ihnen einen
Bechgefellen ermwehlen, welchem die andern unterthan feyn
joflen und nochmals vier fürgefellen, zween alt und zween
jung“, und „follen alle vier wochen abgewechfelt werden“.
Bei den Barchentwebern „Jollen die gefchworne und die andere
zu den plichfen verordnete zween meifter neben den gefellen
ing gemein macht haben, vier verftändige redliche gefellen
zu püchfenmeijltern (die man fonften uf andern hHandıverken
örtengefellen zu nennen pflegt) zu ermählen”. Bet den
Büttnern „follen alle halbe jahr zwey beyfiber erwöhlt
merden, welche hernacdh denen abkommenden altgefellen ohne
jernere wahl nachfolgen follen, wobey in acht zu nehmen,
daß nach eineS meifter$ fohn und frembden gefelln ein alhie
gelernter und frembder, nach diejen aber wiederumb ein
meifterSfohn und frembbder und fo fortan Ddarzu erwöhlt
werden, aljo daß jolcher geftalt jedermals ein meiftersfohn,
ein allhie gelernter und zween frembde gefellen als Iadenge-
jellen und beyfiger unter der gefelljdhaft fich befinden umd
derjelben vorftehen, aucd) jedesmal die älteren von denen
jüngeren gefellen dazu befördert und in die wahl genommen
werden jollen.“ Die vier Irtengefellen bei den Schreinern
„tollen von den andern erwehlet und je von monat zu monat
zween abfommen und mwiederumb zween andere an ihre ftatt
?rwehlt werden“. nnerhalb des Rahmens der Gefellenz