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und ich habe in meiner 40 jährigen Praxis die Erfahrung gemacht, daß
die geringen Mehle immer gut abgehen, also eine Preisbestimmung hier—
für nicht nötig ist.
Nun soll die Syndikatsbildung durchaus nicht gegen unsere Herren
Bäckermeister gerichtet sein; denn wir wollen im Gegenteil den Baͤckern,
welche sich auch in einer Notlage befinden: teils durch die Leutebewegung,
teils durch die Konsumvereine, teils durch die Schleuderpreise, ebenfalls
helfen. Dies ginge dadurch, daß wir eine sog. schwarze Liste einrichten,
die den Kollegen zuginge, um mit Hilfe dieser Liste die faule unsolide
Kundschaft auszumerzen; d. h. die schwarze Liste soll nicht von den
Mühlen allein hergestellt werden, sondern hauptsächlich von den Herren
Bäckermeistern, da sie doch am besten von der Lage ihrer Kollegen unter—
richtet sind. Also wie gesagt, daß wir die Bäckermeister nicht an die Wand
drücken und ihnen hohe Preise abnehmen wollen, ist selbstverständlich!
Dann werden wir auch die großen Mehlhändler verbindlich machen, daß
wir ihnen eine bestimmte Preisunterlage geben, nach der sie sich als
Minimalpreis richten können, und ist es ihnen unbenommen, höhere
Preise zu fordern.
Was nun den Punkt der Kontingentierung anbelangt, so können
wir uns hierbei auch wieder hauptsächlich auf unsere Berufsgenossen—
schaften stützen. Die Berufsgenossenschaften bekommen doch die Lohn—
listen und daraus können sie ungefähr den Umfang des Betriebes unserer
Kollegen ersehen. Ferner müßte aber auch am Schlusse jeden Jahres
den Berufsgenossenschaften eine Liste zugeschickt werden, aus welcher er—
sichtlich wäre, wieviel jede Mühle gemahlen hat, und die Kontingentierung
müßte dann vielleicht in der Weise erfolgen, wie es schon von Professor
Ruhland vorgeschlagen ist, das zu vermahlende Quantum, vielleicht nach
den letzten drei Jahren, zu bestimmen. Diejenigen Mühlen, die dieses
Quantum überschreiten, würden dann veranlaßt werden, eine entsprechende
Konventionalstrafe zu zahlen, welche wiederum auch in die Syndikatskasse
flösse, also nicht verloren ginge. Ebenso müßten die Mehlhändler, die
viel fremdes Mehl beziehen, kontingentiert werden. Sie müßten ihren
Mehlbezug angeben, und wenn sie darüber einführen, hätten sie eine kleine
Konventionalstrafe zu zahlen.
Nun, m. H., wenn das alles durchgeführt werden soll, kann es nur
dadurch geschehen, daß wir von seiten des Staates unterstützt werden.
Wir müßten deshalb auch den Staat resp. den Reichstag zu Hilfe nehmen,
damit ein Hilfsgesetz zustande käme. Staat und Kommune sind daran
auch interessiert, daß nicht noch mehr so und so viel kleine und mittlere
Mühlen zugrunde gehen, schon in steuerlicher Beziehung, und wir können
wohl auch in militärischer Beziehung die Behauptung aufstellen, daß unsere
Müllersöhne immer ein kräftiges und intelligentes Kontingent zur Armee
gestellt haben und stets bereit gewesen sind, das Vaterland zu verteidigen.
Damit aber ein derartiges Gesetz zustande kommen kann, müßten wir eine
Persönlichkeit haben, die in national-ökonomischer und sozial-potitischer
Hinsicht bewandert ist und auf diesem Gebiete schon gearbeitet hat, und
als diesen Herrn möchte ich Ihnen Herrn Professor Dr. Ruhland
empfehlen, welcher Ihnen zum Teil schon bekannt ist: besonders durch die