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Steinkohle wurde in der Hauptsache Braunkohle angeliefert. Die hohen Kohlenpreise zwangen
einen großen Teil der Bevölkerung zum Verzicht auf die ihnen zustehenden Mengen.
Die Geschäftsstellen. Die Preisprüfungsstelle trat nach außen. hin nicht
mehr in dem Maße in Tätigkeit wie bisher. Ihre Tätigkeit beschränkte sich, neben der Preis—
festsetzung für die weiter bewirtschafteten Lebensmittel usw., hauptsächlich auf die Erledigung
der eingehenden Einzelklagen von Berbrauchern.
Die Zulassungsstelle war nach wie vor tätig zur Erledigung der Gesuche um
Zulassung zum Handel mit Lebens- und Futtermitteln. Dem Lebensmittelamt oblag ferner
die vorberatende Erledigung der Gesuche um Zulassung zum Tabakwaren-, Brenn- und Ab—
fallholz⸗ Torf-⸗, Pferdehandel, sowie zum Viehhandel und zum Aufkauf von Vieh beim Tier—
halter. Nahezu 700 Anträge waren auf Grund der Viehverkehrsordnung zu behandeln.
Für die Polizeiabteilung brachte das Berichtsjahr eine Häufung der An—
zeigen wegen Höchstpreisüberschreitung und Kettenhandel. Die Auf—
hebung der Zwangsbewirtschaftung für verschiedene Lebensmittel brachte keine wesentliche
Erleichterung, da sich die Durchführung nunmehr schwieriger gestaltete und hauptsächlich Preis—
treiberei in verstärktem Maße auftrat. Die meisten Anzeigen bezogen sich auf Schleichhandel
sowie Höchstpreisüberschreitung und Preistreiberei. Wegen Schleichhandels u. a. wurden 228
Personen festgenommen, von denen 88 in UAntersuchungshaft kamen.
Die Aufhebung der verschiedenen Vorschriften ließ einen Abbau des städtischen Lebens—
mittelamtes zu. Während zu Beginn des Jahres 1020, einschließlich der Polizeiabteilung, rund
100 Beamte und Angestellte tätig waren, sank deren Zahl am Schlusse des Berichtsjahres auf
40, wovon allein 28 auf die Polizeiabteilung, deren Name in Wirtschaftspolizei umgeändert
wurde, entfallen. Durch Gesamtbeschluß vom 18. Mai 1021 erfolgte die AUuflösungdes
städtischen Lebensmittelamtes.
10. Städtische Lebensmittelkartenstelle.
Allgemeines. Im Berichtszeitraum wurden am 5. Juni anstelle der Brotkartenheftchen
mit 4 Lebensmittelwochenkarten 2 Lebensmittelkarten mit je 14 tägiger Gültigkeitsdauer ein—
geführt. Es wurden am 1. Juli 1920 Hülsenfrüchte und Mühlenfabrikate (ausgenommen Grieß),
l. August Fleisch, Seife und Seifenpulver, 18. September Kartoffeln, 16. Oktober Eier und
am 18. März 1921 Brennspiritus der Zwangsbewirtschaftung entzogen und deshalb Karten
oder Marken hierfür nicht mehr ausgegeben. Nach der Kundenliste wurde im Monat August
und September noch Rind- und Kalbfleisch verteilt, welches aber dann ab 1. Oktober vollständig
frei verkauft wurde.
Kartenausgabe. Am 10. April, 8. Mai, 5. Juni, 3. und 31. Juli, 28. August, 25. Sept.
25. Oktober, 20. November, 18. Oezember 1920, 15. Januar, 12. Februar und 12. März 1921
wurden jeweils auf die Dauer von 4 Wochen Lebensmittelkarten mit Brot-, Mehl-, Zucker-,
Käse-, Fett- und Hülsenfrüchtemarken, ferner Kohlenvorzugskarten, bis 1. August 1920 Reichs—
fleischkarten verteilt. Neben diesen Karten wurden abgegeben am 8. Mai 1020 Jdahreskohlen—
karten, 5. Juni Kondensmilchkarten für frauenlose Haushaltungen, vom 7. mit 11. Oezember
Spirituskarten, am 18. Januar 1921 Saushaltungskarten und am 24. April bezw. 10. Juli 1920
Milchkarten.
Durch den Wegfall verschiedener Karten konnte am 18. September 1920 die Lebens—
mittelkartenstelle II mit der Stelle J verbunden werden, so daß von da an, wie 1915 bei Ein—
führung der Brotkarten, nur mehr eine Stelle die Lebensmittelkartengeschäfte abwickelte.
Vom gleichen Tage an wurde auch die Kinder- und Altenversorgung sowie die Anstaltsversorgung
und am 29. November die Spiritusversorgung, ferner am 1. März 1921 die Krankenernährungs—