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A gandeck,
von 1169 bis zur Hälfte des 14. Jahrhunderts Stammsitz
der Herren von Candeck.
5tieber sagt hiewvon: Landeck ein in dem Oberamt
Stauff auf einem Berg ohnfern des Talach-Slüßleins,
nahe bey Thalmessingen ehehin gelegene Veste, Schloß
oder Burg ꝛc., wovon aber der Seit nur noch einige
Rudera übrig geblieben. Dieser Ort wurde an Schweikern
von Gundelfingen in der Eigenschaft eines Reichs—
lehens verhypothecirt (von Karl IV.), hierauf aber im
Jahre 1372 (nicht aber im Jahre 1544, wie in Hönns
Lexico Topographico Francon. gemeldet wird) von
Burggraf Friedrich V. von Nürnberg auf die von
Kayser Carl IV. ihme hiezu eod. anno ertheilte Erlaubnus
abgelöset, welche Ablösung und damit erlangte Reichs—
Pfandschaft nachhero bestätigt. Der Burggraf Friedrich VI.
verpfändete dasselbe wieder an die Brüder Otto und
Eberhard von und zu Anue. Diese waren aber in
ihrer Beherrschung des Gerichts so strenge, daß die Ein—
wohner, ihrer Drangsale müde, den Pfandschilling unter
sich zusammenschossen und sich damit wieder auslöseten,
wogegen ihnen Friedrich zur Belohnung ihrer Treue
im Jahre 14837 einen Gnadenbrief ertheilte, mit der Ver—
sicherung, daß das Gericht Landeck nie mehr verpfändet
werden und bei seinen Rechten und Freiheiten verbleiben
soll, von welcher Zeit an es dem Fürstenthume unterhalb
des Gebirgs einverleibt worden ist.
Die ziemlich befestigte Burg wurde wie Schloß Stauf
vom Herzoge Ludwig in Bapern im Jahre 1459
verwüstet.
In einem Hutbriefe der Gemeinde Thalmessingen,
d. d. St. Jakobstag 1367, wird ausgesagt, daß auf
dem Landeck-Berge nächst Thalmässing eine Burg