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(Ende September 1527) dahin, daß sie sich, wenn es zum äußersten
käme, auf ein künftiges Concil berufen wollten. Auch mit den
anderen kleineren Städten im schwäbischen Bunde trat Nürnberg in
Fühlung. Ein allgemeiner Städtetag in Nördlingen (November 1827)
beschloß, gegen alle Verfügungen des Bundes in Sachen der Religion
oder geistlichen Jurisdiktion fortgesetzt zu protestieren, so daß der Bund
diesem geschlossenen Auftreten gegenüber in der That nichts gegen die
Städte zu unternehmen wagte.
Seit 1526 traten auch allerlei Aufforderungen an Nürnberg heran,
einem Bündnis der protestierenden Stände beizutreten. Der Rat war
unentschlossen. Im Jahr 18528 jedoch, zur Zeit der Packischen Händel,
als man im evangelischen Lager stündlich einen Angriff der Katholiken
erwartete, war er aufs eifrigste darum bemüht, ein festes Bündnis
zwischen den vier bedeutendsten Städten Oberdeutschlands, außer Nürn—
berg selbst noch Augsburg, Ulm und Straßburg zu Stande zu bringen.
Doch wurde nichts daraus, da man die gefürchtete Gefahr glücklich als
grundlos erkannte.
In dem benachbarten Ansbach hatte inzwischen der der lutherischen
Lehre wahrhaft und aufrichtig ergebene und daher später mit dem Bei—
namen der „Fromme“ geehrte Markgraf Georg die Zügel der Regierung
allein in die Hand genommen, die er solange — nach der Absetzung
des Vaters, des Markgrafen Friedrich (s. oben S. 550) — mit seinem
älteren Bruder Kasimir geteilt hatte. Da er indeß meistens außer
Landes, in Böhmen und in seinem schlesischen Besitz Jägerndorf weilte,
war in den brandenburgischen Fürstentümern der Einfluß des religiös
indifferenten, wenn nicht gar im innersten Herzen mehr den alten
päpstlichen Gebräuchen zugeneigten Kasimir weitaus der vorwiegende
gewesen. Jetzt da der Bruder gelegentlich eines von dem König Fer—
dinand geführten ungarischen Feldzuges, an dem er sich beteiligte, in
Ofen nach kurzem Krankenlager verschieden war (1527), kam die
Sache der Reformation auch in Ansbach und Bayreuth zum völligen
Durchbruch. Markgraf Georg beschloß nach dem Vorgange der
sächsischen von Luther selbst durchgeführten Kirchenvisitation eine
solche auch für sein Gebiet ins Werk zu setzen, d. h. die im Bereich
seiner Hoheit sitzenden Geistlichen einer Prüfung auf ihre religiösen
Lehrmeinungen, ihre Fähigkeiten, ihr Sittenleben u. s. w. zu unter⸗
ziehen. Es war dies ein Gedanke, mit dem sich auch der Rats—
schreiber Spengler schon seit langer Zeit getragen hatte. Jetzt, da
er von dem Plane des Markgrafen erfuhr — ihn verbanden be⸗
sonders enge Beziehungen mit dem markgräflichen Kanzler Vogler —
hielt er den Zeitpuukt für gekommen, seine Ideen zu verwirklichen.