Objekt: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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Linden hierüber auch zu hören, ob die goldschmid nicht auff 
die ordenliche prob arbeiten und den pflichten, so sie Järlich 
laisten, nachkommen. Alßdan herrn D. Hülsen bedencken ein- 
zunemen, ob nicht Meine Herren unversehens bey ettlichen gold- 
schmiden sollen einfallen lassen, umb zu sehen, wie sie arbeiten 
[43 b] und eins neben dem andern widerzubringen. 
5061. [1625, XII, 32 a] 3. März 1626: 
Auff abhörung Hansen Petzolts und Melchior Metsch- 
gers in der canzley gethanen berichts, der geschwornen 
yoldschmid alhier für sich und ihre gesambte mittmeister über- 
gebenen schrifftlichen berichts, entschuldigung und bitt und herrn 
D. Hülsen darüber eingenommenen bedenckens ist befohlen, zu- 
forderst Esaias von der Linden, welcher dem Hanß Treger, 
goldschmid undsilberhendler, das ungerecht silbergeschirr 
gefertigt haben solle, vorigem verlaß gemeß zu vernemen, wie 
es damit beschaffen. Fürters auch den goldschaider zu hören, 
wie er das alte silbergeschmeid befinde und ob es der goldschmid 
furgeben nach der prob so gar zuwider, drittens die probirer so 
weit zu fragen, ob dan mit dem gekörneten silber solcher falsch 
furgehe, deme [32 b] die goldschmid, welche doch ihren verstand 
auch darauff haben sollen und mit arbeit nicht also überheufft 
sein, das sie nicht solten den falsch vermercken können, keines 
wegs raht zu schaffen wüsten. Alßdan die ganze handlung fur 
die herren an der rug zu bringen und derselben bedencken ein- 
zunemen, ob und was für eine straff gegen den goldschmiden 
{urzunemen, oder wie ihre ordnung hinfüro zu verbessern und 
höher zu verpeenen, auch was der störer halben furzunemen, 
Und dieweilen bericht geschehen, das sich Hanß Petzolt er- 
botten, im vertrauen hievon mehrere information zu thun, wo 
stwan der mangel seye, alß sindt die rugsherren ersucht worden, 
sambtlich oder sonderlich mit ihme davon zu conversirn und seine 
mainung anzuhören, sich darnach in verfassung des bedenckens 
haben zu richten. 
3062. [1626, II, 32 a] 20. Mai 1626: 
Uf Hansen Bezoldts [im Register: herr Hannß Bezoldt| 
supplication und beschwerung wider Christoff Rötinger eines noch 
ausstendigen schuldenrests halber und was deßwegen zwischen 
ihnen in des Bezolds hauß furgangen, ist befohlen, dem Rötinger 
aicht allein auffzulegen, das er gedachten Bezold innerhalb acht
	        
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