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Im Uebrigen finden alle Bestimmungen der zur Zeit giltigen revidierten
Zatzungen des allgemeinen Staatsdienerunterstützungsvereins und der hiemit ver—
hundenen Töchterkasse vom 25. Juni / 13. September 1889 gleichmäßig Anwendung.
Der Beitritt zu diesen Kassen steht auch den unter Ziffer 6 bezeichneten 3 Lehrern frei.
Durch die Beförderung zu Oberlehrern werden nur die Gehaltsbezüge der betreffenden
Lehrer geändert, während im Uebrigen alle bisherigen Berhältnisse derselben unver—
ändert bleiben, insbesondere auch das Pflichtstundenmaß mit 22 Wochenstunden.
Auf Grund dieser Bestimmungen wurden nach vorheriger Erklärung der Annahme der—
selben mit der Bitte um entsprechende Einreihung in die treffende Gehaltsordnung vom
l. April 1897 an 6, vom 1. Juni 1897 an 1, zusammen 7 Reallehrer der städtischen
Handelsschule in die neue Gehaltsregelung für Reallehrer, vom 1. April 1897 an 1älterer
akademisch gebildeter Reallehrer der Handelsschule und der erste Lehrer für neuere Sprachen
am Port'schen Institut, vom 1. Juli 1897 an weiter ein älterer akademisch gebildeter Real—
lehrer der Handelsschule in die Klasse der Oberlehrer eingereiht.
Diese sämtlichen Lehrer erwarben und übernahmen auch die Rechte und Pflichten eines
Mitgliedes des bayerischen Staatsdienerunterstützungsvereins mit Töchterkasse gegenüber der
Stadtgemeinde Nürnberg.
Für das Rechnungsjahr 1897 betrugen die Kosten dieser Gehaltsregelung 3230 Mark.
Wie im Vorjahre zählte die eigentliche Handelsschule 6 aufsteigende Kurse, die Vorbe—
reitungsschule 3 aufsteigende Kurse, wovon die Klasse III in 2 Abteilungen geteilt ist. Die
Schülerzahl ist von 378 im Vorjahr auf 395 zu Anfang des Schuljahrs 1897,98 gestiegeu.
Im Dezember 1897 beschloß der Magistrat, die entsprechenden Schritte einzuleiten, um
die Anerkennung der Lehrer an der Vorbereitungsschule zur städtischen Handelsschule als
öffentliche Volksschullehrer herbeizuführen. Den weiteren Verlauf dieser Sache wird der
nächste Bericht ersehen lassen.
Wegen der sonstigen Schulverhältnisse der Handelsschule wird auf den besonderen
Jahresbericht derselben verwiesen.
Zu bemerken ist noch, daß die Handelsschule an
persönlichen Ausgaben ....
sachlichen Ausgaben
haulichem Unterhalt
70079 Mark
8844 ,„
.... 403 ,
zusammen .. 79326 Mark
386 438 Mark
165 ,
erforderte, wovon durch Schulgelder . . ..
aus dem Anfall von Zeugnisgebühren ..
—B
Zwei Schülern der Handelsschule wurde ganze, einem Schüler halbe Befreiung von
Zahlung des Jahresschulgeldes gewährt.
7. Musikschule.
Zu Beginn des Schuljahres 1897 /98 besuchten die städtische Musikschule, nach den ein—
zelnen Unterrichtszweigen gerechnet, 686 722) Schüler und Schülerinnen
An Unterrichtsklassen bestanden:
Chorgesangsklassen (unmutierte Stimmen)
(mutierte Stimmen)
Sologesangsklasse J (obere Abteilung).
II (untere Abteilung)