Objekt: Die Nürnbergische wohl unterwiesene Koechin welche so wohl an Fleisch- als Fast-Tägen, zu geschickter Bereitung wohlschmeckender Speisen deutliche Anweisung giebt (Zweyter Theil)

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Von Verfertigung der Pasteten. 
Ein anderer Teig zu allerley schwartz / und weis⸗ 
sen gemeinen Pasteten, samt der darzu 
gehoͤrigen Bruͤßͤ · 
Man nimt zu zwey Maas oder Kannen 
Mehls, ein halb Pfund Schmaltz, ein Haͤndlein 
boll Saltz und vier Eyer, oder wann der Teig 
muͤrbe werden soll, kan man halb frisches Schmaltz 
und halb Butter nehmen; wird aber gar etwas 
statkes eingeschlagen, als etwann ein großer 
welscher Han, oder Auerhan, oder auch ein star⸗ 
cker Reh⸗ oder Kalb⸗Schlegel, da muß der Teig 
nothwendig etwas staͤrcker seyn, und kan man in 
diesem Fall zu einer Maas Mehls, drey viertel 
Pfund Schmaltz nehmen, die Eyer aber und das 
Saltz bleiben wie oben gedacht. Dieses ruͤhrt man 
untereinander, und wuͤrkt den Teig schoͤn glatt 
aus, wie bey der vorigen beschrieben. Wenn man 
selbigen eine viertel Stunde ruhen lassen, kan 
man ihn auswaͤlchern, und darinnen einschlagen 
mas man will. Will man in diesen Teig etwas 
weißes einschlagen, kan es mit und ohne Gehaͤck 
geschehen; machet mans ohne Gehaͤck, so muß man 
am Boden nichts als Gewuͤrtz streuen, nemlich 
Pfeffer, Saltz und Ingber; machet mans aber 
mit einem Gehaͤck, kan man selbiges nur aller⸗ 
dings zusammen richten, wie hernach besonders 
beschrieben, außer daß man keine Pistazzien⸗Nuͤß⸗ 
lein und Citronat darunter mischet. Diß Gehaͤck 
zertheilet man am Boden, laͤßet aber rings herum 
A2 Un⸗
	        
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