Metadaten: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1911 ((1911) 1912)

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Gesundheitswesen 
In Bezug auf Erkrankung an Krätze war, wie im Vorjahre, weder eine Verwarnung 
noch eine Namensnennung in öffentlicher Sitzung veranlaßt. 
Polizeiliche Untersuchungen tierischer Rahrungsmittel wurden bei Metzgern, 
einschließlich der Pferdemetzger, Kuttlern, Wirten, Delikatessen-, Landesprodukten-, Geflügel—-, 
Wildbret- und Fischhändlern 12925 (12 659) vorgenommen. 
Dabei ergaben sich folgende Beanstandungen: Verdorben waren und wurden daher 
vom Verkaufe ausgeschlossen bezw. vernichtet: 36 kg Fleisch, Yt/ Köpfe, 31 Stück Ein— 
geweide, 6 kꝗq Leber, 3 kꝗ9 Rindermägen, 125 Fleischwürste, 165 Eingeweidewürste, 29 kg 
sonstige Wurstwaren, 17 k9 verschiedene Reste, 1 kg Schinken, 5 kq9 Rehfleisch, !/, Geißlein, 
Faß Ochsenmaulsalat, 2 Sulzen, 14 Stück Geflügel, 12 Gansjung, 3 sonstige Geflügel— 
teile, 3 Stück Wildgeflügel, 2 4g frische Fische, 169 konservierte Fische. 
Wegen geringerer Mängel wurden vom Verkaufe ausgeschlossen, aber zum Haus— 
gebrauche zugelassen: 26 kg Fleisch, 15 Stück Eingeweide, 3 kg Schinken, 103 Fleischwürste, 
13 Eingeweidewürste, 22 k9 sonstige Würste, 2 kg Rehfleisch, 1 Hasenziemer, 7 Geißlein, 
1 Sulze, 33 Stück Geflügel, 1 Stück Wildgeflügel, 47 Fische. 1I Lamm und 19 zum 
Verkaufe eingeführte, nicht untersuchte Geißlein wurden an den Abgangsort zurück— 
verwiesen. 
Zur Anzeige wurden gebracht 28 (26) Personen, und zwar 15 (12) Personen wegen 
Verkaufs verdorbener Fleisch- und Wurstwaren, 4 (2) Personen wegen Übertretung der 
Fleischbeschauvorschriften, 1 (1) Person wegen Nichtbeachtung der Fleischverkaufsvorschriften, 
(6) Personen wegen Nichtbeachtung der Trichinenschauvorschriften, — (1) Person wegen 
unrichtiger Führung der Fleischpreistafel, — (1) wegen unerlaubter Färbung der Wursthüllen, 
— (2) Person wegen vorschriftswidriger Benutzung von Geschäftsräumen, 3 (1) Personen 
wegen ungenügender Reinlichkeit im Geschäftsbetriebe, 2 (-) Personen wegen Nichtbeachtung 
der Landesfischereiordnung, 1 (—) Person wegen Nichtbeachtung der jagdpolizeilichen Be— 
stimmungen, 2 () Personen wegen sonstiger Anlässe. 
Beanstandung veranlaßten ferner 927 (648) Personen, und zwar 91 (54) wegen 
Verkaufs bezw. Feilhaltens verdorbener Nahrungsmittel, 232 (185) wegen mangelhafter 
Reinlichkeit und Ordnung im Geschäftsbetrieb, 82 (42) wegen mangelhafter oder schadhafter 
baulicher Einrichtungen, 26 (12) wegen Ausübung des Betriebs in ungeeigneten Räumen, 
112 (5) wegen unstatthafter Benutzung von Betriebsräumen, 79 (10) wegen mangelhafter 
Beschaffenheit der Geräte, 243 (264) wegen Nichtbeachtung der Fleischverkaufsvorschriften, 
6 (15) wegen Nichtbeachtung der Fleischbeschauvorschriften, 21 (46) wegen Nichtbeachtung 
der Trichinenschauvorschriften, 6 (1) wegen Nichtbeachtung der Landesfischereiordnung, 1 () 
wegen Nichtbeachtung der jagdpolizeilichen Bestimmungen, 28 (0) wegen sonstiger Anlässe. 
Von Privaten wurden 53 Proben zur Untersuchung eingeliefert, von denen 27 als 
verdorben, 23 als unverdorben und 1als verfälscht befunden wurden; 2 Proben blieben 
unentschieden. 
Untersuchung des in das Zollinland eingeführten Fleisches. Aus dem 
Auslande gelangten in 501 (511) Sendungen 1 (—) kg Rindfleisch, 703 (586) kꝗ Schweine— 
schinken, 1050 (89) kg Speck, 18 (44) k9 sonstiges Schweinefleisch und 23 111 (27 967) kꝗ 
Därme zur Einfuhr und Untersuchung.
	        
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