Objekt: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (1. Band)

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Zweiter Teil. Die Verwaltungsämter. 
jeder Pfeifer erhält 6 G“ und der Trompeter sogar 10 G'” pro Goldfasten, 
Amtskleidung , Dienstschilder und Pfeifen werden ihnen auf Kosten der 
Stadt geliefert. Aufserdem pflegt der Rat ihnen beim Diensteintritt ein 
Geschenk und bei Krankheit und Teurung Unterstützungen reichen zu lassen. 
Für die Rückerstattung des silbernen Schildes und des Instrumentes werden 
dem aus dem Dienst ausscheidenden Spielmann oder den Erben des im 
Dienst Verstorbenen vier Gulden vergütet. 
Zusammenstellung der im Dienst der Stadt-befindlichen Spielleute. 
NB. Ein x bedeutet, dafs der Genannte in dem betr. Jahre im Dienste der Stadt stand. 
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Nr.| Name 
1' Heinrich ....... . 
» Wilhelm s...0.0.0.00000004 
Klaas. 0.000000 00000000000 | 
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Rudolf?) ...00000000000 0 
Beruf 
Pfeifer 
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6 Hermann........ 
7 Hans ÖffO .........204 
8! Hans Stolz ........0.0.0.00. 
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Lautenschläse 
Trompeter 
Portatifer | 
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8 6. Die Briefboten. 
Im Jahre 1449 bestellt der Rat zur Beförderung seines auswärtigen 
Briefwechsels vier geschworene Boten. Anlafs zu dieser Mafsregel gab 
der Ausbruch des grofsen Markgrafenkrieges, durch den der Briefverkehr 
aufs äußerste gefährdet wurde. In unserer Epoche giebt es solche fest- 
angestellte Briefboten nicht. Ist der Fall besonders dringend, so sendet 
ler Rat vielmehr einen reitenden Söldner als Staffette aus. Im übrigen 
üiberläfst er die Besorgung seiner Briefe Privatboten, denen jeder Gang 
„der Ritt besonders vergütet wird. 
Die Bezahlung der Boten richtete sich in erster Linie natürlich nach 
Jer Länge ihres Weges, dann aber auch nach dem augenblicklichen Zu- 
stand der Strafsen und der einzuhaltenden Geschwindigkeit. Konnte der 
Bote mehrere Briefbestellungen mit einander vereinigen, so kam die Be- 
förderung des einzelnen Briefes entsprechend billiger zu stehen. In unserer 
Epoche zahlte der Rat für einen Botengang von Nürnberg 
1) Rudolf wird 1434 „ein ganzes Jahr auf Versuchung“ angestellt. Vergl. Nbg 
KA. Me. 296 fol. 44.
	        
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