Objekt: Sammelhandschrift – Nürnberg, STN, Cent. VI, 57

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Metzger sind vom Zeichenunterrichte befreit; ebenso Kellner, Bader und Friseure, 
welche dafür Unterricht in den Anfangsgründen der französischen Sprache erhalten. 
In den Sonntagskursen wird jeden Sonntag Vormittag ein 2weistündiger 
Unterricht in Deutsch und Rechnen erteilt. 
In den Sammelkursen beträgt die wöchentliche Unterrichtszeit 4 Stunden. 
Davon entfallen je 2 Stunden auf Deutsch und Rechnen, oder, wenn die Schüler 
für ihr Geschäft zeichnerische Ausbildung brauchen, je eine Stunde auf Deutsch und 
Rechnen und zwei Stunden auf Zeichnen. 
Der Unterricht in diesen Lehrgegenständen wird in steter Berücksichtigung der 
Bedürfnisse des gewerblichen Lebens erteilt. So berücksichtigt der Unterricht im 
Deutschen die im Geschäftsleben vorkommenden schriftlichen Arbeiten, den Post— 
verkehr und den Verkehr mit Behörden; er gibt auch technologische Belehrungen 
und Unterweisung in der Gesundheitslehre. Der Unterricht im Rechnen erstreckt 
sich auch auf gewerbliche Buchführung und auf die wichtigsten Bestimmungen über 
den Wechselverkehr. Endlich wird auch der Zeichenunterricht in der Fachabteilung 
nach den Bedürfnissen der verschiedenen Gewerbegruppen erteilt. 
Der gegenwärtige Lehrplan ist durch Entschließung der Kgl. Regierung von 
Mittelfranken vom 24. Dezember 1891 genehmigt. 
Die Unterrichtszeit ist in den meisten Kursen am Montag von 5—57 Uhr 
abends und am Mittwoch von 1v5 Uhr nachmittags. Bäcker und Metzger, 
Kellner, Bader und Friseure erhalten ihren Unterricht am Dienstag, Donnerstag und 
Freitag je von 412 —6 Uhr abends. 
Religionsunterricht erhalten die Schüler in der sog. Christenlehre, welche 
jeden zweiten Sonntag nachmittags von 1-2 Uhr stattfindet, und zu deren Besuch 
dieselben bis zu ihrer Entlassung aus der Knabenfortbildungsschule verpflichtet sind. 
Der Christenlehrunterricht wird von Geistlichen erteilt. 
Das Schuljahr beginnt wie in der Volksschule am 1. September. 
Die Verpflichtung zum Besuche der Knabenfortbildungsschule dauert zwei, für 
die Schüler der Sonntagskurse drei Jahre. Die Schüler werden also im Alter von 
15 Jahren, aus den Sonntagskursen im Alter von 16 Jahren entlassen. 
4. Zahl der Lehrkräfte und der Schüler. 
Im Schuljahre 1897,98 wirkten an der Knabenfortbildungsschule 130 Volks— 
schullehrer und zwar 79 als Lehrer für Deutsch und Rechnen (mit je 4 Wochen— 
stunden) und 51 als Zeichenlehrer (mit je 2 Wochenstunden). 
Es bestanden J1. in der Elementarabteilung: 
a) 12 Vorkurse mit 344 Schülern im ganzen, 
b) 1 Unterkurs „33,„ 
c) 5 Sonntagskurse, 141 , 
d) 3 Sammelkurse, 48 
2. in der Fachabteilung: 
a) 30 erste Kurse ,927 
b) 16 zweite Kurse , 470 
—) 10 Privatkurse 46 , e 
77 Kurse mit 2085 Schülern im ganzen. 
e) Die Mädchensonntagsschule. 
J. Geschichtliches. 
n 
Vom Anfang des Jahrhunderts bis zum Jahre 1852 gab es in Nürnberg 
eine Privatsonntagsschule, in welcher Dienstmädchen im Stricken und Nähen unter— 
richtet wurden. Im Jahre 1838 wurde eine öffentliche, allgemeine Sonntagsschule 
errichtet, und zum Besuche derselben wurden alle Mädchen verpflichtet, welche aus 
der Werktagsschule austraten. Zweck und Aufgabe dieser Schule war und ist noch,
	        
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