Volltext: Bibel, Bd. 6: Rt-Iob 18,11 -– Nürnberg, STN, Solg. Ms. 6. 2°

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Vorstände des Gymnasiums und der höheren Bürgerschule in dem 
Geschäftszimmer des J. Bürgermeisters Binder. 
Der Inspektor der polytechnischen Anstalt Johannes Scharrer 
hatte das Referat über diesen wichtigen Gegenstand übernommen 
und in einer ausführlichen schriftlichen Darstellung die Gesichts— 
punkte bezeichnet, von welchen die Angelegenheit überhaupt und 
insbesondere mit Rücksicht auf die örtlichen Verhältnisse zu beur— 
teilen wären. 
Man war darüber einig, daß die Durchführung der Kgl. 
Allerhöchsten Verordnung hier auf die größten Schwierigkeiten 
stoße, um so mehr als der Lehrplan der neu zu errichtenden Kreis— 
zewerbschule hinsichtlich des vorgeschriebenen Umfangs der Lehr⸗ 
gegenstände mit den organischen Verordnungen über das höhere 
Studien- und Volksschulwesen in Widerspruch zu— stehen scheine. 
Die Direktion der polytechnischen Schule unternahm es, 
noch an demselben Tage an die Kgl. Regierung des Rezatkreises 
zu berichten. Dieses umfangreiche Schriftstück ist von ganz beson— 
derem Interesse, weil es den Standpunkt des gewiegten Leiters 
der Nürnberger technischen Anstalten den neuen Schöpfungen 
gegenüber scharf betont. Als eine besondere Schwierigkeit in der 
Ausführung der Kgl. Allerhöchsten Verordnung nennt Scharrer 
neben der Verschmelzung der Bürgerschule mit der Gewerbschule 
die Kombinierung des Unterrichts der Gewerbschule und des Gym— 
nasiums,“) gegen welche sich auch verschiedene Rektoren der Gym— 
aasien bereits erklärt hatten; er sei hier bei der großen Schüler— 
zahl, bei dem verschiedenen Alter und der Ungleichartigkeit der 
Schüler in den ohnehin unzureichenden mangelhaften Lokalen 
schon hinsichtlich der Disziplin sehr erschwert, wenn nicht unaus— 
führbar. Sehr bedenklich erschien ihm ferner die Überweisung 
zwölfjiähriger aus der Volksschule in die Gewerbschulen über— 
tretender Schüler in die Feiertagsschule unter Suspension der 
Werktagsschulpflicht, weil letztere in 2 Wochenstunden, die Volks— 
*) Gewerbschüler, welche an eine technische Hochschule übertreten und 
eine Anstellung im Staatsdienste erlangen wollten, mußten nach der Kgl. 
Allerhöchsten Verordnung den Realienunterricht am Gymnasium, die übrigen 
an der Feiertagsschule nehmen.Kein Volltext zu diesem Bild verfügbar.
	        
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