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Vielleicht entschuldigt man in Wien diese Vor—
würfe damit, daß ja dem Kriegsbedienten alle
Bücher zur Erlernung der Kriegskunst, und wer
sich Civildiensten wiedme, alle Schriften über
Rechtshandlungen, unverwehret bleiben. Das
mag wohl richtig seyn. Damit aber ist die Sa—
che noch nicht gerathen. Kriegs- und Civilbeam—
te sollen ja nicht handwerksmäßig, sondern nach
den Grundsätzen einer geläuterten Weltweisheit,
die erst Licht in alle Lehren bringt, womit diese
Personen ihren Verstand zu bereichern haben, das
Nöthige erlernen. Wo ist's unwillkührlicher, Ideen
schnell und richtig zu verbinden, als im Krieg?
Wo gefährlicher zu irren, als bei Auslegung und
Anwendung der Gesetze, darauf der menschlichen
Wolfarth alles ankommt? Man wähle eine ge—
sunde Weltweisheit in beeden Fällen zur Führe—
rin, und es wird kein Anstoß erfolgen. Wir re—
den hier nicht von der in Schulen und akademi—
schen Hörsälen vorgetragenen Weltweißheit, nicht
von der Kunst, nach den Regeln der Vernunft—
lehre einen Schluß zu machen. Auf diese Art
müßten alle sogenannte Studirte, Weltweise und
aufgeklärte Köpfe seyn. Nur durch anhaltendes
Lesen solcher Schriften, die uns mit den Gedan—
ken geistvoller Männer bekannt, und ihre Einsich—
ten