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goldschmidsarbeit hieher gebracht, soll man auff das stand- 
gelt, 14 tag fail zu haben, erlauben 9. 
2436. [67 a] Abraham Dietz von Eißleben soll man 
sein begern, ime zuzulassen, einen glückshafen auffzurichten 
ungeachtet deß reichsmarschalcks ime zugestellter urkunth rund 
abschlagen, auch solche urkunth bey der hand behalten und im 
nıtt wider zustellen. 
3437. [1611, VIII, 68 a] 1. November 1611: 
Matthes Hess, rechenpfenningschlager, kommt vor. 
2438, [1611, VIII, 70 b] 2. November 1611: 
Matthes Müller, goldschmid, soll man sein begern, 
ime zwey Jar lang das bürgerrecht vorzuhalten und, ime im Hag 
in Holland zu wonen, zu erlauben, abschlagen, ime aber zu 
auffkundung deß bürgerrechts ein halb jar geben. 
23439. [1611, VIIT, 74 b] 4. November 1611: 
Joachim Schiffel, bürgern alhie, soll man, seine ser- 
pentistain zu verkauffen, erlauben, ihme aber ein ander ort 
anweisen und unter dem rathhaus hinwegschaffen. 
2440. [76 a] Erhard Michel?” von Torgau, gold- 
schmid, soll man auff bewerung der maisterstück das, bürger- 
recht zusagen in ansehen deß sächsischen furiers fürbitt. 
2441. [1611, VIII, 78 b] 5. November 1611: 
Uff Paulus Störtzels supplication umb restitution seins 
werckzeugs und patronen und der geschwornen goldschmid 
gegenbericht ist befohlen, den Störtzel in der canzley auff alle 
puncten, sonderlich wegen deß müntzens zu red zu halten und, 
biß sein sag widerkumbt, zu behauren; zur nachforderung [es 
ist wohl zu lesen: nachrichtung oder nachforschung| aber von 
den geschwornen die angeregte müntzsorten abzufordern. 
2442, [1611, IX, 4 b] 8. November 1611: 
Zwayen frembden waxpossirern, die ettliche bilder hieher 
gebracht, die sich selbs bewegen, soll man, dieselbe 3 tag lang 
umb ein leidlichs sehen zu laßen, erlauben 9). 
2443. [1611, IX, 11 a] 12. November 1611: 
Dem churf. mainzischen zwergen, welcher Meinen Herren 
1) Desgleichen. 
2) Es sollte richtig heißen: Endres Michel. 
3) Vgl. Soden 1, 200.
	        
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