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schätzenswerte Nachfolge gefunden in den Arbeiten von Robert 
Bruck über Friedrich den Weisen als Förderer der Kunst (Straß- 
burg, Heitz, 1903) und den Illuministen Jakob Elsner im Jahr- 
buch der königl. preuß. Kunstsammlungen XXIV. Bd. (1903). 
S. 302 ff. Leider hat indessen auf die Resultate dieser Förschungen, 
beispielsweise über die Tätigkeit des bedeutenden Nürnberger 
Goldschmieds Paulus Müllner — diese Namensform scheint nach 
den Ratsverlässen vor der Schreibung „Möller“, wie sie Gurlitt 
and Bruck bieten, den Vorzug zu verdienen —, in den betref- 
fenden Anmerkungen dieses Buches nicht mehr Bezug genommen 
werden können. 
Doch Urkunden und andere geschriebene Dokumente sind 
keineswegs die einzigen und kaum die wichtigsten Quellen, aus 
denen wir unsere Kenntnis der Vorgänge in der Kunstgeschichte 
schöpfen, wenn auch freilich eine Vernachlässigung eben der 
archivalischen Forschung sich stets schwer rächen wird und für 
weite Gebiete gerade der deutschen Kunstgeschichte ohne Zweifel 
als einer der Hauptgründe für die hier noch herrschende Un- 
sicherheit — ich erinnere nur an das fortgesetzte Umtaufen der 
Gemälde in unseren Galerien — gelten darf. Zum mindesten 
ebenbürtig neben die eigentlichen urkundlichen Nachrichten stellen 
sich die epigraphischen Quellen, z. B. die Inschriften der Grab- 
steine, die Künstlerlegenden, Monogramme, Jahreszahlen auf Ge- 
mälden oder Werken der graphischen Künste, Werken der 
Plastik, der Kleinkunst und des Kunstgewerbes, wohin auch die 
verschiedenen Stempelungen auf Goldschmiedearbeiten, die Künst- 
lerbezeichnungen auf Medaillen u. a. m. zu rechnen sind. Auch 
zleichzeitige Bildnisse mit Unterschriften können oft willkommene 
Beiträge zur Künstlergeschichte liefern, wie nicht zum geringsten 
Teil endlich die weite Welt des gedruckten Wortes. Soweit nun 
im Umkreise der Nürnberg und seine Kunst berücksichtigenden 
Literatur ältere oder neuere Veröffentlichungen den Hauptnach: 
Aruck auf das Epigraphische legen oder sonst in dem angedeu: 
teten Sinne als Quellenwerke aufzufassen sind, durfte ein Hin- 
weis auf sie in den Anmerkungen gleichfalls nicht fehlen. Denn 
der Zweck dieser letzteren ist in erster Linie der, in Kürze anzu: 
deuten, wieweit die Künstler und Kunsthandwerker, die wir im 
Laufe der Jahre durch die Ratsverlässe schreiten sehen, uns 
bisher urkundlich bekannt sind, und in dieser Beziehung also die
	        
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