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schätzenswerte Nachfolge gefunden in den Arbeiten von Robert
Bruck über Friedrich den Weisen als Förderer der Kunst (Straß-
burg, Heitz, 1903) und den Illuministen Jakob Elsner im Jahr-
buch der königl. preuß. Kunstsammlungen XXIV. Bd. (1903).
S. 302 ff. Leider hat indessen auf die Resultate dieser Förschungen,
beispielsweise über die Tätigkeit des bedeutenden Nürnberger
Goldschmieds Paulus Müllner — diese Namensform scheint nach
den Ratsverlässen vor der Schreibung „Möller“, wie sie Gurlitt
and Bruck bieten, den Vorzug zu verdienen —, in den betref-
fenden Anmerkungen dieses Buches nicht mehr Bezug genommen
werden können.
Doch Urkunden und andere geschriebene Dokumente sind
keineswegs die einzigen und kaum die wichtigsten Quellen, aus
denen wir unsere Kenntnis der Vorgänge in der Kunstgeschichte
schöpfen, wenn auch freilich eine Vernachlässigung eben der
archivalischen Forschung sich stets schwer rächen wird und für
weite Gebiete gerade der deutschen Kunstgeschichte ohne Zweifel
als einer der Hauptgründe für die hier noch herrschende Un-
sicherheit — ich erinnere nur an das fortgesetzte Umtaufen der
Gemälde in unseren Galerien — gelten darf. Zum mindesten
ebenbürtig neben die eigentlichen urkundlichen Nachrichten stellen
sich die epigraphischen Quellen, z. B. die Inschriften der Grab-
steine, die Künstlerlegenden, Monogramme, Jahreszahlen auf Ge-
mälden oder Werken der graphischen Künste, Werken der
Plastik, der Kleinkunst und des Kunstgewerbes, wohin auch die
verschiedenen Stempelungen auf Goldschmiedearbeiten, die Künst-
lerbezeichnungen auf Medaillen u. a. m. zu rechnen sind. Auch
zleichzeitige Bildnisse mit Unterschriften können oft willkommene
Beiträge zur Künstlergeschichte liefern, wie nicht zum geringsten
Teil endlich die weite Welt des gedruckten Wortes. Soweit nun
im Umkreise der Nürnberg und seine Kunst berücksichtigenden
Literatur ältere oder neuere Veröffentlichungen den Hauptnach:
Aruck auf das Epigraphische legen oder sonst in dem angedeu:
teten Sinne als Quellenwerke aufzufassen sind, durfte ein Hin-
weis auf sie in den Anmerkungen gleichfalls nicht fehlen. Denn
der Zweck dieser letzteren ist in erster Linie der, in Kürze anzu:
deuten, wieweit die Künstler und Kunsthandwerker, die wir im
Laufe der Jahre durch die Ratsverlässe schreiten sehen, uns
bisher urkundlich bekannt sind, und in dieser Beziehung also die