fullscreen: Markgrafen-Büchlein

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Auf der einen Seite hat die evangelische Kirche sich von 
der Alleinherrschaft der Geistlichen (Episkopalpapismus), wie sie 
noch heute in der römischen Kirche besteht, wohl freigemacht, 
auf der andern Seite aber vielfach die Alleinherrschaft der welt- 
lichen Oberen (Cäsaropapismus) zugelassen, Und doch soll die christ- 
liche Kirche nach der biblischen Lehre vom allgemeinen Priester- 
tum (1. Petr, 2, 9—10) vor allem eine Volkskirche sein, eine Kirche, 
in der kein Stand ein besonderes Uebergewicht hat. Nur eine freie 
Kirche, nur eine im Bekenntnis gegründete, nicht einen Sprech- 
saal, sondern eine Glaubensgemeinschaft darstellende Kirche, nur 
eine sozialthätige, in der Bruderliebe wirksam sich der Armen 
und Geringen annehmende Kirche wird die Zukunft haben. Aber 
staatliche Gebundenheit, weltlicher Opportunismus, starrer Bureau- 
kratismus, Zank der Theologenschulen ud soziale Mattherzigkeit 
and Feigheit sind Todesmächte für die Kirche, Darum müssen 
alle treu gesinnten Evangelischen, die gegen den Tod kämpfen 
and für das Leben streiten, die Volkskirche herbeischaffen helfen, 
was aber nur geschehen wird, wenn 1. eine konsequent synodale 
Verfassung und 2. eine finanziell selbständige Stellung der evan- 
gelischen Kirche angestrebt wird, Die finanzielle Selbständigkeit 
der Kirche ist eine der Vorbedingungen ihrer Freiheit. Selbst 
besteuerung führt weiter als Forderung an den Staat. Die 
Geschichte der evangelischen Landeskirche Anhalts beweist, dass 
finanzielle Selbständigkeit der Kirche für ihre Freiheit von grösster 
Bedeutung ist, Wie widersinnig ist das Summepiskopat, wenn 
es von Fürsten ausgeübt wird, die der evangelischen Kirche 
nicht zugethan sind! Wie kläglich ist doch das unwürdige Ver- 
hältnis einzelner Landeskirchen zum Staat, in dem der sogenannte 
Summus epispisus wohl der Schirmherr der ihm unterstellten Landes- 
kirche sein soll, aber in dieser Pflicht durch Rücksichtnahme auf 
die parlamentarischen Mehrheiten gebunden ist! Will die evan- 
gelische Kirche konsequent handeln, so muss sie nicht blos nach 
der Wahrheit und Vollkommenheit in der Lehre, sondern auch 
in der Verfassung streben. Nachdem die evangelische Kirche 
das Lehramt und hohepriesterliche Amt Christi mit Recht derart 
betont, dass Christus alles in allem sein soll und das menschliche 
Ich zurückzutreten habe, sollte sie in konsequenter Weise auch 
das Königsamt Christi zur Geltung bringen, nämlich in ihrer 
ganzen Verfassung zum Ausdruck bringen, dass Christus, obgleich 
unsichtbar, doch das alleinige Haupt seiner Gemeinde ist (Mat- 
thäus 28, 28; Eph. 1, 20—23) und durch die gläubige Gemeinde 
wirkt (Matth. 18, 20). Oder sollte die Kirche nicht der besten 
Verfassung wert sein? Vorbildlich wären %, B. die schrift- 
gemässen und konsequenten Verfassungs - Prinzipien der refor- 
mierten Kirche, soweit sie unter Calvins und Jaskys Einfluss 
sich ausgebildet hat, oder die Verfassung der rheinisch- west: 
phälischen Kirche. 
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