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Auf der einen Seite hat die evangelische Kirche sich von
der Alleinherrschaft der Geistlichen (Episkopalpapismus), wie sie
noch heute in der römischen Kirche besteht, wohl freigemacht,
auf der andern Seite aber vielfach die Alleinherrschaft der welt-
lichen Oberen (Cäsaropapismus) zugelassen, Und doch soll die christ-
liche Kirche nach der biblischen Lehre vom allgemeinen Priester-
tum (1. Petr, 2, 9—10) vor allem eine Volkskirche sein, eine Kirche,
in der kein Stand ein besonderes Uebergewicht hat. Nur eine freie
Kirche, nur eine im Bekenntnis gegründete, nicht einen Sprech-
saal, sondern eine Glaubensgemeinschaft darstellende Kirche, nur
eine sozialthätige, in der Bruderliebe wirksam sich der Armen
und Geringen annehmende Kirche wird die Zukunft haben. Aber
staatliche Gebundenheit, weltlicher Opportunismus, starrer Bureau-
kratismus, Zank der Theologenschulen ud soziale Mattherzigkeit
and Feigheit sind Todesmächte für die Kirche, Darum müssen
alle treu gesinnten Evangelischen, die gegen den Tod kämpfen
and für das Leben streiten, die Volkskirche herbeischaffen helfen,
was aber nur geschehen wird, wenn 1. eine konsequent synodale
Verfassung und 2. eine finanziell selbständige Stellung der evan-
gelischen Kirche angestrebt wird, Die finanzielle Selbständigkeit
der Kirche ist eine der Vorbedingungen ihrer Freiheit. Selbst
besteuerung führt weiter als Forderung an den Staat. Die
Geschichte der evangelischen Landeskirche Anhalts beweist, dass
finanzielle Selbständigkeit der Kirche für ihre Freiheit von grösster
Bedeutung ist, Wie widersinnig ist das Summepiskopat, wenn
es von Fürsten ausgeübt wird, die der evangelischen Kirche
nicht zugethan sind! Wie kläglich ist doch das unwürdige Ver-
hältnis einzelner Landeskirchen zum Staat, in dem der sogenannte
Summus epispisus wohl der Schirmherr der ihm unterstellten Landes-
kirche sein soll, aber in dieser Pflicht durch Rücksichtnahme auf
die parlamentarischen Mehrheiten gebunden ist! Will die evan-
gelische Kirche konsequent handeln, so muss sie nicht blos nach
der Wahrheit und Vollkommenheit in der Lehre, sondern auch
in der Verfassung streben. Nachdem die evangelische Kirche
das Lehramt und hohepriesterliche Amt Christi mit Recht derart
betont, dass Christus alles in allem sein soll und das menschliche
Ich zurückzutreten habe, sollte sie in konsequenter Weise auch
das Königsamt Christi zur Geltung bringen, nämlich in ihrer
ganzen Verfassung zum Ausdruck bringen, dass Christus, obgleich
unsichtbar, doch das alleinige Haupt seiner Gemeinde ist (Mat-
thäus 28, 28; Eph. 1, 20—23) und durch die gläubige Gemeinde
wirkt (Matth. 18, 20). Oder sollte die Kirche nicht der besten
Verfassung wert sein? Vorbildlich wären %, B. die schrift-
gemässen und konsequenten Verfassungs - Prinzipien der refor-
mierten Kirche, soweit sie unter Calvins und Jaskys Einfluss
sich ausgebildet hat, oder die Verfassung der rheinisch- west:
phälischen Kirche.
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