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1843. S. Geiershöfer gründete eine Erziehungsanstalt für jüdische
Mädchen.
Ausschnittwarenhändler Ro senk opf, bekam am 4. Oktober 1847 die
Bewilligung zur Weiterführung der durch den Lehrer Wallerstein bisher
geleiteten israelitischen Kleinkinderbewahranstalt. Nach Rosenkopfs
Tod übernahm seine Witwe 1848 die Anstalt. Die Gesuche des Zedermann
1851 und“ des M. Schlenker 1853 um Errichtung einer weiteren
israelitischen Kinderbewahranstalt, sowie die Bitte des israelitischen Vereins
um Errichtung „eines Kindergartens“ wurden abschläglich beschieden.
Am 9. November 1847 feierte Kantor L. Barfuß sein fünfzigjähriges
Dienst- und Ehejubiläum.
1853. Erxrichtung von 4 protestantischen Lehrstellen.
Im März 1888 erfüllte sich die lang genährte Hoffnung des Lehrer—
standes nach einer entsprechenden Gehaltsreguuerung; nach dem Grundsatze
,daß die in der Stadt Fürth als wirklicher Schullehrer zurückgelegte
Dienstzeit maßgebend sei“ wurden die Gehalle nach Altersklassen bestimmt:
1) bei 125 Dienstjahren auf 400 fl.
— 450 fl.
11 500 fl.
16-2 550 fl.
21-30 600 fl.
über 30 „T7TOO fl.
2) der Jahresbezug des ständigen Schulgehilfen auf 250 fl.,
3) als Schulgeld der Werktagsschule 3 kr. von dem Schüler der Elemen⸗
tarklassen, 4*2 kr. von der Mittelklasse und 6 kr. von der Ober—⸗
klasse per Woche, — ferner 3 kr. von den Schülern, welche
Privatlehranstalien besuchen, dann 3 kr. ohne Unterschied der Klasse
für jeden armen Schüler, welch' letzteres Schulgeld jedoch die Armen—
kassa bestreitet.
Am 283. Dezember 1861 bildete sich der Lehrerverein, dessen
erster Vorstand Lehrer Höchstetter war.
Im Jahre 1862 hatte Fürth 9 Privatinstitute, deren Leiter waren
Oberndorfer, Dr. Brentano, Arnstein, Drechsel, Dürring, Bamberger;
außerdem waren noch vorhanden das Marieninstitut, die Heberleinsche
Töchterschule und die Privatlateinschule.
Am 14. Dezember 1863 feierte Lehrer Hätzner sein fünfzigjähriges
Dienstjubiläum. König Mar II. ehrte ihn durch die goldene Medaille
des Ludwigsordens, die Stadt durch Erteilung des Ehrenbürgerrechts.
Seine Schuͤler überreichten ihm eine mit Dukaten gefüllte Dose.
Überzeugt von der allgemeinen Nützlichkeit des Turnens wurde durch
Beschluß vom 5. November 1868 der Turnunterricht in den Volksschulen
als obligatorischer Lehrgegenstand erklärt, zwei Turnlehrer in der Person
der Lehrer Wiedenmann und Buchner aufgestellt, und mit dem Turnverein
ein Abkommen getroffen, daß dessen Sommerturnplatz mitbenützt werden
kann, während für den Winter in einem Saal des städtischen Leihhauses
mit Linem Kostenaufwand von 415 fl. ein Winterturnplatz eingerichtet wurde.
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