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Handwerks bezweckte. Es handelte sich nicht um ein
Konspirieren im eigensten Interesse — modern etwa:
Besprechungen über einen Streik zur Besserung ihrer
Lage den Arbeitgebern gegenüber — sondern im In-
teresse des Handwerks selber. Und dass auch solche
Bestrebungen erwachten gerade in einer Zeit, wo die
äussere Entwicklung des Gewerbes gerade einen neuen,
zukunftsvollen Weg eingeschlagen hatte, ist nur natür-
lich und vom Standpunkt der Beteiligten sehr ver-
ständlich. Allmählich beginnt das „offizielle: Kleid“
zu eng zu werden. Die Unordnung muss recht gross
gewesen sein. Auch in den Reihen der Meister regen
sich Eigeninteressen und Separationsgelüste. Wir hören
von einem Begehr, dass etliche nit uf das zeichen
arbeiten wollen. Da hat denn nun der Rat den Zeit-
punkt für gekommen erachtet, mit starker Hand durch-
zugreifen und die Zügel fest zu fassen. Am 11. II.
1508 erlässt er vier Punkte: 1. wird obiges Begehr
enndlich abgelehnt mit anzaigung der beschwerlichen
ursachen, so daraus ervolgen mögen. Also ein Beweis,
dass dem Rat eine Spezialisierung direkt gefährlich
erschien. Der zweite Punkt beschäftigt sich mit dem
in den letzten Jahren offenbar besonders unbeliebten
Institut der geschworenen Meister, die umbgeen, den
andern plattnern an gemachten und beraiten harnisch
zu besichtigen und zu zaichnen. Von jedem Zeug
‘hier also wieder gleich Fabrikat), das nicht beanstandet
wird, das „recht“ ist, soll in ihre Büchse ein Pfennig,
von dem der nit gerecht ist, auch nit gezaichnet wirdt
zwen pfennig gegeben werden, wie auch vorher die
Ordnung vorschrieb. Dass man der auseinander-
strebenden Meister nicht mehr vollkommen Herr werden
konnte, beweist der dritte Punkt: item wo sich das
handtwerk will begeben in zwifache schare nemlich