Inhaltsverzeichnis: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1897 (1897 (1899))

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Dritter Abschnitt. 
Geschäftsumfang. Geschäftsgang. 
Die regelmäßigen öffentlichen Gesamtsitzungen des Magistrats fanden in jeder 
Woche am Dienstag und Freitag im Sitzungssaale des Rathauses (Nummer 205) mit Be— 
ginn um 9 Uhr vormittags statt. An dieselben schlossen sich regelmäßig geheime Sitzungen an. 
Das Magistratskollegium war zusammengesetzt aus dem J. und II. Bürgermeister, sechs 
rechtskundigen und siebzehn bürgerlichen Räten, einem Baurat und einem Schulrat. Deren 
Namen sind auf Seite 30 mitgeteilt. Zur Giltigkeit eines Plenarbeschlusses ist die Anwesenheit 
von mindestens dreizehn Mitgliedern erforderlich. Die beiden letztgenannten, technischen Mit— 
glieder können nur in Gegenständen ihres Wirkungskreises ihre Stimme abgeben. 
Im Magistrat wurden erledigt 
in 101 [102) öffentlichen Gesamtsitzungen 9220 18969) Gegenstände, 
in 101 [102 geheimen Gesamtsitzungen 2628 2855) Gegenstände, 
zusammen 11848 111824 Gegenstände 
24 mehr als im Vorjahre. 
Von diesen 101 Sitzungen dauerten 
Sitzung 19/2 Stunden (Gesamtdauer: 12/4 Stunden 
Sitzungen je 2 6 
„214 1584 
I/ 10 
S. 304 
45 
7 811 
28 
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8 
4/ 
42 
4. 
Für die 101 Sitzungen betrug also die Gesamtdauer 322 Stunden. Die Durchschnitts— 
däuer einer Sitzung betrug somit 3 Stunden 11 Minuten. 
Infolge eines Antrages von Seiten der bürgerlichen Magistratsräte wurde von den 
beiden städtischen Kollegien ein Ausschuß niedergesetzt mit der Aufgabe, zu erwägen, ob nicht 
etwa gemäß Artilel 102 und 107 beziehungsweise 106 der Gemeindeordnung ein besonderer 
Verwaltungssenat zu bilden sei, welcher über die außerdem der Beschlußfassung des Gesamt— 
magistrats unterliegenden, minder wichtigen Gegenstände zu beraten und endgiltig zu entscheiden 
hätte. Dieser Antrag wurde damit begründet, daß die Gesamtsitzungen des Magistrats 
durch viele untergeordnete Beschlußfassungen belastet seien und sich in einer namentlich für die 
bürgerlichen Magistratsräte empfindlichen Weise oft über die Mittagszeit hinaus erstreckten. 
Auf Grund eines von dem Vorsitzenden des Magistratskollegiums abgegebenen aus— 
führlichen Gutachtens wurde indes einstimmig beschlossen, statt dessen künftig lediglich von den 
Beratungen des Gesamtmagistrates alles auszuscheiden. was nicht gesetzlich demselben unter—
	        
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