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lasse es eben nur als Vorbereitungsanstalt für diejenigen Berufs
arten gelten, für die es ehemals gegründet worden ist. Dami
aber die anderen Berufsarten nicht zu kurz kommen, z. RB. die
die sich mit der Mathematik und der Naturwissenschaft als Hanpt
fächern beschäftigen, gründe man für diese gleichfalls besonder:
Gymnasien als Vorbereitungsanstalten. Jede Stadt, die ein humz
nistisches Gymnasium hat, sollte auch ein Realgymnasium oder
eine Oberrealschule haben, was ja nicht mit besonderen Kosten ver
bunden wäre, wenn hiezu die bestehenden Realschulen ausgebauf
werden. Bei solcher Teilung würde der Grundsatz „schiedlich:
friedlich“ am besten durchgeführt; und würden diese Anstalts
arten einander gleichgestellt, alsdann auch der andere Grundsatz:
„Leben und leben lassen!“ Und was die Hauptsache ist: es
wären Anstalten vorhanden, die der individuellen Veranlagung
ler Schüler wie deren Berufswahl etwas mehr Rechnung trügen
Was thun Altphilologen, Theologen, ‚Juristen und andere
Stände mit den vielen speziellen Kenntnissen, die sie sich ehe
mals — vielleicht anch unter Seufzen — aus Mathematik und
neueren Sprachen aneignen mussten und doch im späteren Leber
niemals verwerten können! Und umgekehrt, was thun Techniker,
Naturwissenschaftler und andere verwandte Stände mit den spe
ziellehn Kenntnissen aus den alten Klassikern. Darum trenne
man nach dem Grundsatz: Jedem das Seine!
Diese Trennung wird nicht etwa von Freunden des Rück-
schrittes begrüsst, wie zu ihrer Verächtlichmachung hingestell
wird, sondern von all denen, die eine gediegene Bildung — seis
auf humanistischer oder sei’s auf realistischer Grundlage — auf-
richtig wünschen.
Ein weiteres Verdienst Georgs war, dass er gegen ds
sroben Gowaltthätiykeiten des in jener Zeit noch ziemlich
ingebändigten Adels einschritt.
Ein v. Marschall warf sich damals öffentlich zum Hauptmanı
einer Räuberbande auf, die, in Bauernkitteln verkleidet, sich an
den Tannenzweigen auf ihren Mützen erkannten und den reisenden
Kaufleuten nachstellten. Im Jalre 1529 geriet endlich Adam
v, Wildenstein als Mitschuldiger dieser Bande zu Stadtsteinach
in Gefangenschaft und gab noch ausserdem einen Kaspar von
der Haid als Genossen an.
Am buntesten trieb es Hans v. Feilitzsch, als Amtmann von
Selb. Dieser erlaubte sich in seinem Amtsbezirke allerlei Gewalt
thätigkeiten, bis er im Jahre 1534 seines Amtes entsetzt wurde
Unter den zuletzt begangenen Missethaten wurde ihm vor allem
zur Last gelegt, dass er einem Bürger von Eyer sein Weib
entführte und den Pfayrer von Selb beohrfeigte. Seitens der
hohen Verwandten wurden alle Rettungsmittel für den Ge
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