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Jollte gegen die Fremden ausgelibt werden, welche agleidhe Freiheiten 
und Saften wie die Einheimijdhen Haben follten. Die Statuten 
müßten aber zunächit durch den Kat Konfirmiert werden, der auch 
nachdrücklichjt das Recht, Makler und Güterbeftätter zu beitellen, 
fi wahrte. Al3Z das Ergebnis der Verhandlungen im Kat kann 
man bezeichnen, daß die Borfchläge in der Hauptjadhe, der Not- 
wendigkeit JOnellerer Iuftiz in Handelsjachen, nicht mehr bekämpft, 
wohl aber die Kompetenz der Petenten oder eines von ihnen er- 
jtrebten Kollegiums nadhdrücklichjt beftritten wurde. 3 genügt 
hier, auf die ausführlich dargeftellten Verhältniffe in Nürnberg 
Hinzuweijen. Die KRedhte, weldde der neue Magiftrat bekommen 
jollte, hätten dem Kate genommen werden müffen. In Nürn- 
berg Hatte er auZ äußeren Gründen freiwillig darauf Verzicht ge 
leiftet; im Zwangsiwege war aber ohne Rechtsbruch hier nichtz zu 
thun. Unter diejen Umjtänden lag ein Kompromiß ziemlidhH nahe. 
Bei der Beratung *) der Kommijfion, ob ein Jolches Handelsgericht 
zu gejtatten, zweifelte zunädft Pojen, indem er ridhtiq gegenüber 
einzelnen vorgebrachten Beijpielen die Nationalitätsfrage hHervorhob; 
die Kurtmeifter zu Hamburg, die Handelsridhter zu Livorno 
und an andern Orten fprädhen nur über ihre Nationalen Recht, nicht 
über Ortzeinwohner — der SGegenjakg zwijdhen dem Landamannfhaft- 
fihen Meß - und dem wirklihen Handelsgeridht. Diejem Einwand 
gegenüber hob Eaqger hervor, daß in Bozen auch über Einheimiiche 
bereit Recht ge[procdhen würde”), und drang darauf, mindejtenS ein 
Cxrpedien8 zu fucdhen.. ShHwendendorffer aber hob die Haupt- 
Jache hervor, e8 komme alles auf die Stellung des Kates an, und 
brachte jOließlid den Ausweg mit der Anfrage, oO der Kat nicht 
feloft ein Jolcdhes Gericht formieren wolle. Bon den drei Vertretern 
Reipzig’8 war Neger zunädft dagegen und wollte dur Nicht 
zulaffung der Advokaten und Beftelung einer befonderen Deputation 
beim Stadtgeriht Helfen. Nachdem die Anfichten fi damit einander 
genähert Hatten, machte der Borfikende Pofjfen den Borjchlag, . der 
Rat Jolle die Deputation bilden und Handelsleute aus dem Kollegium 
dazu nehmen, womit Schwendendorffer und Egger einver- 
jtanden waren, während die ftädtijchen Vertreter den VBorjhlaq ad 
referendum nahmen, bald darauf?) aber die Bereitwilligkeit des 
RatZ zur Bildung des Handel8gericht3 anzeigten, nachdem die Sup- 
1) Akten a. a. D. S. 384. 
2) Dal. oben S. 110, 112. 
3) Mitten a. a. OD. S. 396.
	        
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