2)
ten
Öl:
U;
for
TB:
X,
N
[hf
Mg
ae
We
MM:
Ol
en
Pr:
a
da
‚ht
mM
N,
{t,
In
iM
Yo
1
1l
N
A
3
Jollte gegen die Fremden ausgelibt werden, welche agleidhe Freiheiten
und Saften wie die Einheimijdhen Haben follten. Die Statuten
müßten aber zunächit durch den Kat Konfirmiert werden, der auch
nachdrücklichjt das Recht, Makler und Güterbeftätter zu beitellen,
fi wahrte. Al3Z das Ergebnis der Verhandlungen im Kat kann
man bezeichnen, daß die Borfchläge in der Hauptjadhe, der Not-
wendigkeit JOnellerer Iuftiz in Handelsjachen, nicht mehr bekämpft,
wohl aber die Kompetenz der Petenten oder eines von ihnen er-
jtrebten Kollegiums nadhdrücklichjt beftritten wurde. 3 genügt
hier, auf die ausführlich dargeftellten Verhältniffe in Nürnberg
Hinzuweijen. Die KRedhte, weldde der neue Magiftrat bekommen
jollte, hätten dem Kate genommen werden müffen. In Nürn-
berg Hatte er auZ äußeren Gründen freiwillig darauf Verzicht ge
leiftet; im Zwangsiwege war aber ohne Rechtsbruch hier nichtz zu
thun. Unter diejen Umjtänden lag ein Kompromiß ziemlidhH nahe.
Bei der Beratung *) der Kommijfion, ob ein Jolches Handelsgericht
zu gejtatten, zweifelte zunädft Pojen, indem er ridhtiq gegenüber
einzelnen vorgebrachten Beijpielen die Nationalitätsfrage hHervorhob;
die Kurtmeifter zu Hamburg, die Handelsridhter zu Livorno
und an andern Orten fprädhen nur über ihre Nationalen Recht, nicht
über Ortzeinwohner — der SGegenjakg zwijdhen dem Landamannfhaft-
fihen Meß - und dem wirklihen Handelsgeridht. Diejem Einwand
gegenüber hob Eaqger hervor, daß in Bozen auch über Einheimiiche
bereit Recht ge[procdhen würde”), und drang darauf, mindejtenS ein
Cxrpedien8 zu fucdhen.. ShHwendendorffer aber hob die Haupt-
Jache hervor, e8 komme alles auf die Stellung des Kates an, und
brachte jOließlid den Ausweg mit der Anfrage, oO der Kat nicht
feloft ein Jolcdhes Gericht formieren wolle. Bon den drei Vertretern
Reipzig’8 war Neger zunädft dagegen und wollte dur Nicht
zulaffung der Advokaten und Beftelung einer befonderen Deputation
beim Stadtgeriht Helfen. Nachdem die Anfichten fi damit einander
genähert Hatten, machte der Borfikende Pofjfen den Borjchlag, . der
Rat Jolle die Deputation bilden und Handelsleute aus dem Kollegium
dazu nehmen, womit Schwendendorffer und Egger einver-
jtanden waren, während die ftädtijchen Vertreter den VBorjhlaq ad
referendum nahmen, bald darauf?) aber die Bereitwilligkeit des
RatZ zur Bildung des Handel8gericht3 anzeigten, nachdem die Sup-
1) Akten a. a. D. S. 384.
2) Dal. oben S. 110, 112.
3) Mitten a. a. OD. S. 396.