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Was fpeziell die Gejchidhte des Privilegs von 1508 betrifft, fo 
find wir in der Lage, diefelbe an der Hand der Briefbücher im k 
Kreisarchiv Nürnberg darzuftellen, und e3 werden [ich auZ derfelben 
nicht ganz unerheblidde Aufflärungen über die Zwecke der Meich3= 
ftadt ergeben, weldhe zugleich Licht auf daZ weitere Schicjal diefes 
Privileqs werfen dürften. 
Nürnberg Hatte zur Unterhandlung an den Kaifer den Recht8- 
gelehrten Cra3mu3 Zoppler gefandt, weldher, zu Nürnberg 1462 
geboren, ji den Doktorhut in Italien geholt Hatte, 1495 Propft 
zu St. Sebald geworden war und 1496 Konfulent der Stadt!) 
Die mündliden Inftruktionen, die ex auf den Weg erhielt, kennen 
wir natlirlih nit; das Wichtigjte ergiebt fichH aber aus den wei- 
teren Antwveifungen. Wie bereit angedeutet, war ein Hauptpuntkt, 
wie immer bei der Erlangung Kkatjerlidher Privilegien, die zu ver- 
ausgabende Summe. Gleid im Anfang muß in diefer Beziehung 
Zoppler jeine Ratsherren unter Berufung auf Straßburg zu 
Höherer Anfpannung aufgefordert Haben. Diefe aber antworten; 
ınd hieraus ergibt fi gleich zum Beginn die Auffaljung der Ge- 
vitöfompetenzen .alz reiner Einnahmegquellen?), wie wir fie 
um jene Zeit fo oft treffen: „Um die Erlangung der Pri= 
vilegien wollen wir nicht eine fo Hohe Summe al3 2500 {l. au8- 
geben. Aenn die Straßburger fo viel geben, fo ijt das ganz etwas 
Andres, da fie Freiheiten auf 200 fl. Rheinifch jährliche Münz ver- 
langt haben, ma3 zum geringijten angefllagen 4000 {l. ausmacht ; 
wir aber wollen nur 200 fl. Hauptfache, nicht jährlihes Ein- 
fommen. Für die Erlangung der Freiheiten, wie fie in ein Ver- 
zeichni3 gebracht vor Gurem Abjchiede Euch find übergeben worden, 
dürft hr 800—1200 fl. ausgeben, wenn Ihr gleichzeitig die Konz 
jirmation des Beh eim [hen Lehens?) durdhfekt *).“ Das Geld jollte 
beim Rat von Straßburg angewiefen werden 5), an welchen 
gleichzeitig gefürieben wurde®). Die Privilegien, die angeftrebt 
wurden, waren Erhöhung der Ayppellationsiummme zunächft auf 
') Stobbe a. a. ©. Bd. II S. 60 YUnm. 32 und v. Kreß a..a. D. S. 27. 
?) Bol. unten S. 86. . 
3) Wurde ebenfalls am 15. März 1508 erlangt; vol. Hist. dipl. a. a, D. 
Yd. II S. 775. 
*) Nürnberger Briefbuch Nr. 59 S. 7. 
5) Bal. Neumann, Gefchichte des Wechfels im Hanjagebiet 1863. S. 130 
über die Bedeutung der Anweifung im Berhältniz der Gefandten. 
5) a. a. 9. S. 10.
	        
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