Metadaten: 1571-1618 (1633) (2. Band)

BO 
340. [1578, II, 46 a| 22. Mai 1578: 
Hannsen Solis”), formschneider unnd briefmaler, 
soll man auf sein supplicirn und der andern formschneider und 
briefmaler verleßnen bericht und antwort einschreiben und mit 
furderung der gesellen und jungen wie die andern formschneider 
und briefmaler halten und arbeiten lassen. 
341. [1578, II, 47 b] 23. Mai 1578: 
Wolfen Wolffhart”) von Schrobenhaußen, den 
kunstreichen’ goldschmid unnd silberarbeiter, 48 al... 
zum bürgerrechten kommen lassen. 
5423, [1578, II. 53 a] 24. Mai 1578: 
Hanns Wolffen, goldarbeitern, zum bürgerrechten 
kommen lassen, yedoch das er einsitz und maister werde. 
343. [1578, IM, 15 b] 5. Juni 1578: 
Jacob Frölichs, goldschmids, suppliciren umb ein 
offen patent oder urkhund, das er Caspar Betzen, auch bürger 
und goldschmid hie, seiner schulden halben, die er ime zu thun, 
auswendig beclagen und zur bezalung anhalten lassen mug, soll 
man herren doctor Hardesiano umb seiner erw. bedencken 
zustellen. 
344. [26 bl] 11. Juni 1578: 
Jacoben Frölich, goldschmid, soll man auf sein 
suppliciren umb ein offene urkhund oder patent, das er Caspar 
Betzen auswendig seiner. schulden halben beclagen und zu recht 
pringen mug, wie herr doctor Fröer geratten, anzaigen, seinen 
sachen besser nachzudencken und mit rath zu handlen. Dann da 
er gleich deß negsten beschaids, darynn ime zugelassen, sein 
schuldner, wo er den bedreiten mag, zu recht zu pringen, urkhund 
hett, würd es ine nichts furtragen, hab derhalben sein begern als 
ungewonlich nit stat. 
345. [1578, II, 31 b] 13. Juni 1578: 
Thomassen Schmid, geschmeidtmacher, weil er 
sich zu ainer bürgerin und witfrauen verheurat, soll man zum 
bürgerrechten kommen lassen. 
346. [1578, IV, 2. Abt. 5 a] 9. Juli 1578: 
Paulussen Koch, diemantschneidern, soll man 
iy Zahns Jahrbücher 1, 234 (1578). 2, Goldschm.-Verz. Nr. 487 (1578). 
Rosenberg Nr. 1255. 3) Zahns Jahrbücher 1, 251 (1557). Vgl. auch Mitteilungen 
5 979, wonach eine »Barbara Paulus Kochin am Banersberg« 1562 starb.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.