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t42 Von der Nachfolge 
sen vnd Bewilligung mit Fleiß zu ruͤck bleiben / vnd 
einen andern Weg hinaußzugehen / wie b Herr thete 
als er zwoͤlff Jahr alt war / Luc. 2. v. 43. 49. Oder 
zu seiner Mutter sagen / Weib was hab ich 
mit dir zu schaffen! Johan.ꝛ. v. a. Der HErr 
thaͤte zwar recht vnd wol welches gleichwol ein an⸗ 
der Kind nicht ohne Suͤnde thun koͤnnte. Deßglei⸗ 
chen einem gemeinen Menschen (oder auch sonsten 
jemanden ohne Special⸗Beruff vnnd Erlaubnuß 
von Gott durch die Obrigkeit) wolte nicht gebuͤhrẽ / 
in einer Kirchen / an einem frembden Orth / der 
Wechsler Tisch vmbzustossen / vnnd die 
Taubenkraͤmer oder andere Leuthe dar⸗ 
auß zu treiben / wie der Herr thaͤte / Luc.io. Matr— 
25v. 12. 
Also ist ein Obrigkeit nicht schuldig zu folgen den 
Fußstapffen Christi / in dem daß er sagte zu einem / 
der da begehrte / er solte doch seinem Bruder sagen / 
daß er das Erb mitjhm theilte / Mensch wer hat 
mich zum Richter oder Erbschichter ge⸗ 
setzt vber euch? Luc 12. Gibt damit zu verstehẽ / de 
ein grosser Vnderscheyd sey zwischen seinem vnnd 
der Obrigkeit Ampt / dieser begehre er nichteinzu⸗ 
greiffen. Also daß ein Obrigkeit dißfals Christi 
Exem pel nachfolgende / wann jhre Vnterthanen 
dergleichen an sie begehrten / gottloß were: Gleich 
wie anch darinnen / wann sie ein Weib im Ehebruch 
erdapt / daß vor sie gestellet wuͤrde / nicht verdammen 
noch zur gebuͤhrlicher Straff ziehen wolte auß vor⸗ 
wand
	        
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