t42 Von der Nachfolge
sen vnd Bewilligung mit Fleiß zu ruͤck bleiben / vnd
einen andern Weg hinaußzugehen / wie b Herr thete
als er zwoͤlff Jahr alt war / Luc. 2. v. 43. 49. Oder
zu seiner Mutter sagen / Weib was hab ich
mit dir zu schaffen! Johan.ꝛ. v. a. Der HErr
thaͤte zwar recht vnd wol welches gleichwol ein an⸗
der Kind nicht ohne Suͤnde thun koͤnnte. Deßglei⸗
chen einem gemeinen Menschen (oder auch sonsten
jemanden ohne Special⸗Beruff vnnd Erlaubnuß
von Gott durch die Obrigkeit) wolte nicht gebuͤhrẽ /
in einer Kirchen / an einem frembden Orth / der
Wechsler Tisch vmbzustossen / vnnd die
Taubenkraͤmer oder andere Leuthe dar⸗
auß zu treiben / wie der Herr thaͤte / Luc.io. Matr—
25v. 12.
Also ist ein Obrigkeit nicht schuldig zu folgen den
Fußstapffen Christi / in dem daß er sagte zu einem /
der da begehrte / er solte doch seinem Bruder sagen /
daß er das Erb mitjhm theilte / Mensch wer hat
mich zum Richter oder Erbschichter ge⸗
setzt vber euch? Luc 12. Gibt damit zu verstehẽ / de
ein grosser Vnderscheyd sey zwischen seinem vnnd
der Obrigkeit Ampt / dieser begehre er nichteinzu⸗
greiffen. Also daß ein Obrigkeit dißfals Christi
Exem pel nachfolgende / wann jhre Vnterthanen
dergleichen an sie begehrten / gottloß were: Gleich
wie anch darinnen / wann sie ein Weib im Ehebruch
erdapt / daß vor sie gestellet wuͤrde / nicht verdammen
noch zur gebuͤhrlicher Straff ziehen wolte auß vor⸗
wand