Metadaten: Festschrift zur Feier des 50jährigen Bestehens des Ärztlichen Vereins Nürnberg

343 
sen. 2. 2. Wied 
Öglich Einen de, 
"zum Theil Techt 
haben. Einmal 
Olge der Starken 
drei Theile, Ich 
verfolgen: Einer 
ich VÖffelförmige 
‚Marken an ver 
latonen u, dergl 
Jangen. Gerade in 
tur nach sich 20g, 
\nge genöthigt, 
‚er den Tod des 
Beobachtungen 
Thätigkeit bei 
elchen Gesichts 
nen Indikationen 
rezeigt, 1, wenn 
dass ihnen die 
at in so kurzer 
des wünschens- 
jer Zange die 
sofortige Ent 
jchröder dem 
ssen Spielraum 
1 durch Sinken 
„ohl Jeder ohne 
Vehenschwächt 
ıahr für Leben 
schlechteren 
ıch sorgfältiger 
ater Stand de 
wohl keinen 
ıten hat eher 
„Umgekehrt 
eine besteht 
ztöne währe” ) 
rigor0se! und 
laxer Indication, zwischen Klinik und Privatpraxis einen Unterschied machen 
dürfen, sondern zwischen Application der Zange durch einen Anfänger und 
einen erfahrenen Praktiker. Wer aus dem Geburtsverlauf erkennt, dass für 
Mutter oder Kind in absehbarer Zeit Gefahren erwachsen, und das ist eben 
der geübte und erfahrene Praktiker, der hat nicht blos das Recht, sondern 
auch die Pflicht, die Geburt unter Anwendung aller Vorsichtsmassregeln durch 
die Zange zu beendigen. 
Insbesondere sind hieher zu rechnen die Fälle, bei denen sich die Frau 
und ihr Uterus nicht blos stunden- sondern Tage lang abgequält hat, den 
Kopf durch die Wehen u. s. w. zu configurieren, um ihn in das Becken 
hinein zu treiben. — Es handelt sich um Frauen, bei denen man zwar con 
statiert, dass regelmässige, aber zu schwache Wehen vorhanden sind, bei 
denen aber trotz energischer Anwendung der Bauchpresse unter sachgemässeı 
Leitung in stundenlanger Arbeit ein Weiterschreiten der Geburt nicht ersicht 
lich ist. Endlich rechne ich noch hieher die Fälle von Lungenerkrankunger 
und Herzfehlern, bei denen die schulgemässen Regeln: vollständig erweitertet 
Muttermund, Blasensprung, Kopf in Beckenmitte erfüllt sind. Hier halte ich 
die Zange für indiciert, erachte es für die schönste und humanste Pflicht des 
Arztes, ohne Mutter und Kind einer Gefahr auszusetzen, die Geburtsarbeit 
mit der Zange abzukürzen. Ausdrücklich betont Schröder, wird in solchen 
Fällen das Urtheil einem Anfänger schwerer fallen, während ein erfahrener 
Operateur die Verhältnisse ruhiger abzuwägen im Stande ist. 
Unter diesen Gesichtspunkten habe ich dreimal bei Mitralisfehlern mit 
Stauungsödemen. einmal bei Lungentuberkulose durch Anlegen der Zange die 
Geburtsarbeit um Stunden abgekürzt. Je höher aber der Kopf steht, je mehı 
sich der gerade Durchmesser des Kopfes dem Querdurchmesser des Beckens 
noch genähert befindet, desto kritischer muss man mit der Anlegung der 
Zange zu Werke gehen. Insbesondere sind es die engen Becken, die hieı 
zur grössten Vorsicht auffordern. Allerdings habe ich solche Fälle mit engen 
Becken in hiesiger Stadt nur selten zu sehen Gelegenheit gehabt. 
Der Unterschied zwischen Klinik und Privatpraxis macht sich am meisten 
bemerkbar bei langdauernden Geburten. Diese stellen die Geduld der 
Kreissenden und ihrer Umgebung auf eine harte Probe. Besteht die Umgebung 
und das gilt für die Klinik — aus Hebamme und Assistenzärzten, dann 
wird die Leitung der Geburt — trotz persönlichen Mitgefühls — eine sach- 
gemässe und durch Niemand beinflusste sein, Anders ist es jedoch in der 
Privatpraxis, Hier wird der Arzt mit der ausgesprochenen Absicht schon 
geholt, die Kreissende von ihren Leiden zu erlösen. Hier sind nicht blos 
diese selbst und die Hebamme, sondern auch Anverwandte der verschiedensten 
Grade, welche durch die ungeeignetsten Reden oft einen Zustand schaffen 
dem ein noch so erfahrener Arzt nur mit allergrösster Mühe gewachsen ist, 
In solchen Fällen tritt eben an den Arzt die Aufforderung heran, bei oft noch 
lange nicht erfüllten Vorbedingungen »ein Ende der Quälerei« herbeizuführen 
Nicht genügend erweiterter Muttermund, hochstehender Kopf, grosse Kopf-
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.