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laxer Indication, zwischen Klinik und Privatpraxis einen Unterschied machen
dürfen, sondern zwischen Application der Zange durch einen Anfänger und
einen erfahrenen Praktiker. Wer aus dem Geburtsverlauf erkennt, dass für
Mutter oder Kind in absehbarer Zeit Gefahren erwachsen, und das ist eben
der geübte und erfahrene Praktiker, der hat nicht blos das Recht, sondern
auch die Pflicht, die Geburt unter Anwendung aller Vorsichtsmassregeln durch
die Zange zu beendigen.
Insbesondere sind hieher zu rechnen die Fälle, bei denen sich die Frau
und ihr Uterus nicht blos stunden- sondern Tage lang abgequält hat, den
Kopf durch die Wehen u. s. w. zu configurieren, um ihn in das Becken
hinein zu treiben. — Es handelt sich um Frauen, bei denen man zwar con
statiert, dass regelmässige, aber zu schwache Wehen vorhanden sind, bei
denen aber trotz energischer Anwendung der Bauchpresse unter sachgemässeı
Leitung in stundenlanger Arbeit ein Weiterschreiten der Geburt nicht ersicht
lich ist. Endlich rechne ich noch hieher die Fälle von Lungenerkrankunger
und Herzfehlern, bei denen die schulgemässen Regeln: vollständig erweitertet
Muttermund, Blasensprung, Kopf in Beckenmitte erfüllt sind. Hier halte ich
die Zange für indiciert, erachte es für die schönste und humanste Pflicht des
Arztes, ohne Mutter und Kind einer Gefahr auszusetzen, die Geburtsarbeit
mit der Zange abzukürzen. Ausdrücklich betont Schröder, wird in solchen
Fällen das Urtheil einem Anfänger schwerer fallen, während ein erfahrener
Operateur die Verhältnisse ruhiger abzuwägen im Stande ist.
Unter diesen Gesichtspunkten habe ich dreimal bei Mitralisfehlern mit
Stauungsödemen. einmal bei Lungentuberkulose durch Anlegen der Zange die
Geburtsarbeit um Stunden abgekürzt. Je höher aber der Kopf steht, je mehı
sich der gerade Durchmesser des Kopfes dem Querdurchmesser des Beckens
noch genähert befindet, desto kritischer muss man mit der Anlegung der
Zange zu Werke gehen. Insbesondere sind es die engen Becken, die hieı
zur grössten Vorsicht auffordern. Allerdings habe ich solche Fälle mit engen
Becken in hiesiger Stadt nur selten zu sehen Gelegenheit gehabt.
Der Unterschied zwischen Klinik und Privatpraxis macht sich am meisten
bemerkbar bei langdauernden Geburten. Diese stellen die Geduld der
Kreissenden und ihrer Umgebung auf eine harte Probe. Besteht die Umgebung
und das gilt für die Klinik — aus Hebamme und Assistenzärzten, dann
wird die Leitung der Geburt — trotz persönlichen Mitgefühls — eine sach-
gemässe und durch Niemand beinflusste sein, Anders ist es jedoch in der
Privatpraxis, Hier wird der Arzt mit der ausgesprochenen Absicht schon
geholt, die Kreissende von ihren Leiden zu erlösen. Hier sind nicht blos
diese selbst und die Hebamme, sondern auch Anverwandte der verschiedensten
Grade, welche durch die ungeeignetsten Reden oft einen Zustand schaffen
dem ein noch so erfahrener Arzt nur mit allergrösster Mühe gewachsen ist,
In solchen Fällen tritt eben an den Arzt die Aufforderung heran, bei oft noch
lange nicht erfüllten Vorbedingungen »ein Ende der Quälerei« herbeizuführen
Nicht genügend erweiterter Muttermund, hochstehender Kopf, grosse Kopf-