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kauf in den Kirchen verbot!). Am 1.März befahlen die Statthalter
die Einführung der Kirchenordnung in dem Gebiet auf dem Gebirg
und übersandten zwei Stösse der Kirchenordnung?). Am 3. März
erging der Einführungsbefehl an die Stifte Ansbach und Feucht-
wangen, zugleich mit einem Verbot, die Mönchskutten zu tragen ®).
So viel wir sehen, fand die neue Kirchenordnung wenig Wider-
stand, von Weltlichen weigerte sich Anstand von Seckendorf in
Königshofen *), die Kirchenordnung einzuführen, ausserdem wider-
setzten sich die beiden Stifte, welche den Bruder des Markgrafen,
Domprobst Friedrich zu Würzburg, zu Hilfe riefen, und die Klöster
Birkenfeld, Münchaurach, Frauenaurach ”), jedoch trat der Markgraf
gegen diese Widersetzlichkeit mit aller Entschiedenheit auf. Vor
allem aber wollten die Conventualen des Klosters Langenzenn von
der neuen Kirchenordnung nichts wissen, und strengten wegen deren
Einführung einen Prozess beim Kammergericht an in Gemeinschaft
mit dem Bischof von Würzburg ®). Daraufhin erging ein Mandat
des Gerichts unterm 18. April 15383, das Kloster Langenzenn bei
seiner bisherigen Ordnung zu belassen’). Georg berief sich diesem
gegenüber auf den nürnberger Religionsfrieden in einem ausführlichen
Schreiben ®), welches Spengler zum Verfasser hat (efr. den beigeleg-
ten Zettel). Durch den erneuerten kaiserlichen Befehl an das Ge-
richt wurde auch dieser Prozess niedergeschlagen. Dass sich aber
einzelne renitente Geistliche noch Jahre lang halten konnten, be-
weist das Beispiel des Pfarrers Hans Schatz in Berolzheim, welcher
noch 1536 Messe las®). In Nürnberg leistete blos der Deutschherrn-
1) Ex. Tom. IX, Nr. 83.
2) Die Statthalter an Hauptmann ete. auf dem Gebirg, IX, 100
Samstag nach Matthiä Appli 1533.
3) Statthalter an die Stifte Ansbach und Feuchtwangen, Montag nach
Invocavit 1533, IX, 86.
4) IX, Nr. 88 und 89.
5) Tom. IX, 87, 92, 98, 1038 und 104,
6) X, f. 267.
7) X, f. 269.
8) X, 279 ff.
9) Bossert: Die Anfänge der Reformation in Berolzheim, Blätter
für bayver. Kirchengeschichte 1887/88 8.17 ff.
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