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der kgl. Staatseisenbahnverwaltung, in dieser Beziehung ein
gewisses Entgegenkommen zu zeigen und eine wünschenswerte
und gerechte Rücksicht zu üben.
Ddurch den Bau der Katzwanger Brücke über den Rangier—
bahnhof ift diese Pflicht teilweise schon anerkannt, und der an—
dere Teil wäre der, daß seitens des Staates und auf dessen
Kosten die Katzwangerstraße in entsprechender Breite vom
Rangierbahnhof bis zur Allersbergerstraße kunstgerecht hergestellt
und mit einem Straßenbahndoppelgeleise samt elektrischer Leit-
ungsinstallation ausgestattet werde, damit seitens der Stadt—
gemeinde der Straßenbahnbetrieb auf dieser Strecke zunächst als
Teilbetrieb mit Umsteigstelle in Lichtenhof bei etwa Astündigen
Zeitintervallen, und später nach Entstehung des Allersberger—
unnels als durchgehender kontinuierlicher Betrieb vielleicht in
der Richtung zum Burgbergtunnel durchgeführt werden
kann. Auf diese Weise wird auch das Etablissement der Maschinen—
haugesellschaft in das Netz miteinbezogen und die Einverleibung
des Kangierbahnhofes für die Stadt um ein Wesentliches verdau—
licher gemacht. Umfangreiche unentgeltliche Zuwendungen großzer
Flächen seitens des kgl. Forstärars für die kommenden gemein⸗
nützigen städtischen Bedürfnisse in der betreffenden Gegend sind
selbstredend eine unerläßliche Voraussetzung, die auch der oberste
Verwaltungsgerichtshof für eine Einverleibung des Rangier⸗
hahnhofes ins Nürnberger Stadtgebiet voraussetzen dürfte. Die
Straßenbahnlinie zum Rangierbahnhof sollte gleich über die Katz-
wangerbrücke hinübergeführt werden; geht es nicht zweigeleisig
über die Brücke, dann mache man es mindestens eingeleisig über
dieselbe. Damit die Stadt bei dieser Linie auf ihre Betriebs—
kosten kommt, steht zu hoffen, daß diese Linie wohl auch vom
Nürnberger Publikum einigermaßen benutzt werden dürfte.
Durch den Rangierbahnof haben wir Nürnberger an unserem
Reichswalde überhaupt Vieles eingebüßt, wofür uns eine der—
artige Straßenbahnlinie in der Richtung nach Maiach, Kloster
Pillenreuth usw. einigermaßen hinsichtlich unserer Ausflüge
schadlos halten kann. Zur Würdigung des Rangierbahnhofes und
seines Verkehrs zur Stadt kann der Umstand dienen, daß der—
selbe, wenn später einmal im Vollbetriebe, nahezu 1200 Beamte
ind Bedienstete beschäftigen wird. Die von uns dem Staate zum
Bqu zugemutete elektrische Straßenbahnlinie Lichtenhof-Rangier—
bahnhof heißen wir Ib.
Die Betriebslinie II, mit der wir uns nun zunächst beschäf—
igen werden, soll ihren Ausgangspunkt am Fuße des Schmau—
senbucks erhalten. Von da führt die Bahnlinie (stets dop—
»elgeleisig) nach Mögeldorf, durch den Ort hindurch und