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Zweiter Abschnitt. Die Ämter der Kriegsverwaltung. 163
gebrauchen zu lassen. Wer als besonders hervorragender Techniker be-
kannt ist, mufs aufserdem noch versprechen, alle Erfindungen, die er etwa
während seiner Dienstzeit machen würde, zunächst dem Rat zum Kauf
anzubieten und sie nicht ohne dessen Erlaubnis an fremde Fürsten oder
Städte zu verkaufen.
Wir können die Nürnberger Büchsenmeister ihrem Gehalte nach in
zwei Klassen unterscheiden. Zu der einen rechnen wir alle die, welche
sich entweder als Neubürger gegen Erlafs der Bürgeraufnahmegebühr zum
Dienst verpflichten, oder sich doch mit einem vierteljährlichen Wartegeld
von 1 bis 4 % begnügen müssen. Unter ihnen befinden sich einige, die
ausdrücklich als (Hand-)Büchsenschützen bezeichnet werden und sich daher
wohl auch in technischer Hinsicht vornehmlich mit der Herstellung und
Ausbesserung von Handfeuerwaffen befassen. Die andere Klasse enthält
Männer, welche ein jährliches Solarium von 32, 50, 80, 156 und 200 G
veziehen und zum Teil auch noch obendrein freie Dienstwohnung und
Amtskleidung erhalten. Dies sind die Geschütztechniker, und unter ihnen
vegegnen uns nicht selten Meister von Ruf. Der eine, Hans von Meienburg,
z. B. hatte sich, bevor er in den Dienst der Stadt trat, bereits als Büchsen-
meister des Kaisers einen Namen gemacht. Ein anderer, Dietrich Lehr,
wird dem Rat vorübergehend von seinem Herrn, dem Herzog von Geldern,
abgefordert. Nicht weniger als zwei, Hans Trocker und Niklas Unverloren,
verlassen den Dienst noch vor Ablauf ihres Dienstvertrages und ohne erst «
die Genehmigung des Rates dazu einzuholen: auch sie dürften also wohl
gesuchte Werkleute gewesen sein.
Da das Solarium der Büchsenmacher nur die Bedeutung eines Warte-
geldes hat, so mufs der Rat alle Arbeiten, die er ihnen aufträgt, noch
besonders bezahlen. Bei Verwendung aufserhalb der Stadt erhalten die
als Handschützen dienenden freie Kost und den gewöhnlichen Büchsen-
schützensold, während denjenigen, die sich als Artilleristen oder Ingenieure
gebrauchen lassen, neben der Kost noch je nach ihrer Befähigung ein
Wochensold von 1 #% oder von 1 G oder ausnahmsweise auch wohl von
2 % zugesichert wird.
Die Zahl der auf Wartegeld bestellten Büchsenmeister schwankt in
unserer Epoche zwischen vier und sieben. Ihre Namen sind aus bei-
[olgender Zusammenstellung zu ersehen:
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