Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1916 (1916 (1919))

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Gemeindevertretung und »verwaltung 
1906 S. 148, 1907 S. 70 und 1913,14 S. 51). Im Hinblick auf die Fortdauer des Krieges 
fanden Aufnahmen in den ständigen Dienst der Stadtgemeinde im allgemeinen nicht statt. 
Ausnahmen hiervon wurden nur in einigen ganz besonderen Fällen und bei denjenigen 
früheren städtischen Beamten gemacht, die zur Erfüllung ihrer aktiven Militärpflicht zum 
Kriegsdienst eingezogen waren und deshalb für diese Zeit als uaus dem städtischen Dienst 
ausgetreten galten, im Laufe des Jahres aber wegen Kriegsbeschädigung und aus sonstigen 
Gründen aus dem Mlilitärdienste entlassen wurden und wieder in den Dienst beim Stadt— 
magistrat zurückkehrten. Solche Personen wurden nach Prüfung der Verhältnisse wieder in 
das ständige Beamtenverhältnis aufgenommen. Die sehr sich mehrenden weiteren militärischen 
Einberufungen von städtischen Beamten erforderten auch in diesem Kriegsjahre die Einstellung 
von zahlreichen Aushilfskräften. Solche Einstellungen erfolgten, wie seither, nur zu vorüber— 
gehender Beschäftigung, gegen Taggeld und mit meist eintägiger Kündigung. 
Personalstand. Die Zusammenstellung am Schluß dieses Berichts zeigt die 
Gesamtzahl der am Ende des Berichtsjahrs vorhandenen Beamten, mit Ausnahme der Mit— 
glieder des Magistrats. Von den in dieser Tabelle enthaltenen Beamten waren viele zum 
Heeresdienst einberufen. 
Nicht darin aufgenommen sind die im Verwaltungsdienst verwendeten Aushilfskräfte. 
die wöchentlich entlohnten Arbeiter und weiblichen Dienstboten. 
G ehaktsverhältn issse. Siehe die Verwaltungsberichte 1910 S. 34, 1912 S. 47, 
19183/14 S. 52 und 1915 S. 20. An der im Verwaltungsbericht 1910 S. 37 abaedruckten 
Gehaltsordnung selbst hat sich im Berichtsjahre nichts geändert. 
Bei der durch Beschlüsse der beiden städtischen Kollegien vom 7. Mai und 
1. Juni 1915 vom 1. Juli 1915 ab genehmigten Erhöhung der his dahin gewährten Teuerungs— 
zulage von 724 0uf 10006 (siehe Verwaltungsbericht 1915 S. 20) war u. a. verfügt worden: 
Die Schreiberlehrlinge, Schreiber und Assistenten mit einem Jahresgehalt bis zu 
1260 M sollen die bisherige Teuerungszulage nur bis zur nächsten Vorrückung (vom 
1. Januar 1914 an gerechnet), neu zur Aufnahme kommende eine solche überhaupt nicht 
mehr erhalten. 
Die Zulage von 100 6 erhalten diese daher erst von einem Jahresgehalte von 
1620 M an aufwärts. 
Eine Anderung hieran führten die Beschlüsse der beiden gemeindlichen Kollegien vom 
1. und 12. September 1916 herbei. Diese bestimmten: 
Diejenigen Assistenten und Schreiber, welche einen Jahresgehalt von 1440 6 beziehen 
und nicht schon nach den seitherigen Bestimmungen die frühere Teuerungszulage von 
jährlich 72 M erhalten, sollen mit Wirkung vom 1. September 1916 an die frühere 
Teuerungszulage von monatlich 6 jährlich 72 “M so lange beziehen, bis sie auf 
den Jahresgehalt von 1620 AM vorrücken und damit in den Genuß der allgemeinen 
Zulage von jährlich 100 treten. 
In gleicher Weise sollen die Assistenten und Schreiber behandelt werden, welche erst 
die Gehaltsstufe von jährlich 1440 M aufrücken. 
Die vorstehende Regelung soll jedoch nur auf Kriegsdauer gelten. 
Die Zulage von monatlich 6 soll nur im Sinn einer widerruflichen Dienstauf— 
wandsentschädigung gewährt werden; sie hat künftighin in Wegfall zu kommen, wenn 
die in Frage stehenden Assistenten und Schreiber zum Kriegsdienst einberufen werden. 
Soweit die fragliche Zulage nach den bisherigen Bestimmungen in einzelnen Fällen 
auch während der Einberufung zum Heeresdienst weiterbezahlt wurde, hat es hierbei 
sein Bewenden.
	        
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