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Unterm 22. VI, lesen wir: die armen platner vernemen,
wass sie nemen wollen und Euch (gemeint: meinen
Herren. Aushülfsschreiber) harnisch machen. Offen-
bar hat der Rat wieder einen grösseren Bedarf zu
decken (H. 678). Das Jahr geht zu Ende, ohne dass
wir über das Schicksal dieser Lieferung etwas hören,
erst beinahe ein Jahr später steht wieder Nachfrage
nach Harnischen in grösserer Zahl auf der Tages-
ordnung, und zwar ist es wieder Königliche Majestät
(Maximilian nannte sich damals noch nicht Kaiser),
welche den Auftrag gegeben hatte. Offenbar handelt
es sich um eine eilige Order, denn es sollen nicht
extra angefertigte Krebse geliefert werden, sondern
wo ein übermass krebss vorhanden ist, so sol man
kon. mt. mit ettlich hundert krebssen umb gelt das sich
L. Gundelfinger ausszegeben erpeut zu willn faren
umb ein summa gelts wie die plattner ander krebss
machen wöllen (H. 697). Der Verlass ist datiert vom
5. V., also im Frühling zu Beginn der Kriegszeit, das
erklärt auch die Eiligkeit der Lieferung, ehe der —
offenbar für diesen Sommer geplante — Kriegszug
beginnt, müssen die Harnische natürlich an Ort und
Stelle sein. Interessant ist, wie den Handwerkern die
Einnahme garantiert wird. L. Gundelfinger hat sich
erboten, das Geld für die Lieferung auszulegen. Wer
dieser Gundelfinger war, und wie er dazu kam, für
die Königl. Majestät einzustehen, lässt sich aus dem
Verlass nicht erkennen. Vielleicht haben wir in ihm
einen besonders kapitalkräftigen Meister zu suchen,
oder ist er ein Vorläufer der Verleger, von denen
noch zu handeln sein wird. Jedenfalls ist er ein um-
sichtiger und weitblickender Mann gewesen, welcher
durch sein persönliches Eintreten dem Handwerk die
Lieferung an den kaiserlichen Hof ermöglichen wollte.