Objekt: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1911 ((1911) 1912)

Polizeiverwaltung 
Von der Schutzmannschaft wurden 
Personen festgenommen und vorgeführt . . 6895 5954 
strafbare Handlungen zur Anzeige gebracht .. 28103 26356 
darunter Verbrechen und Vergehen. . 8834 7714 
Vergehen und Übertretungen gegen die Reichsgewerbeordnung . . 1266 1324 
UÜbertretungen..... ... . . . . 18004 18318 
Von den Anzeigen in ÜUbertretungssachen betrafen: 
1911 1910 1911 1910 
Bettel ..... 1775 1531 Gewerbsmäßige Unzucht. . 416 333 
Landstreicheri.. 130 7512 Tierquälereie... * 80 52 
Arbeitsscheu.... 343 359 Groben Unfug u. Ruhestörung 1680 1419 
ÜUbertretungi. Bezug auf Reisen 5 UUbertretung der Polizeistunde 805 431 
Bannbruch und Bruch der Straßenpolizeiübertretungen . 6796 6973 
Landesverweisung . . . Sonstige Übertretungen . . 6108 5849 
Erkennungsdienst. Der Erkennungsdienst wurde im Berichtsjahre nach den gleichen 
Grundsätzen, wie in den Vorjahren weitergeführt. Durch Ministerialerlaß des Staatsministeriums 
des Kgl. Hauses und des Außern und des Innern vom 14. April 1911 wurde anerkannt, daß sich 
das Fingerabdruckverfahren zur Erkennung und Feststellung von Personen, die bei polizeilicher 
Behandlung über ihre persönlichen Verhältnisse keine oder falsche Auskunft geben, als sehr 
zweckmäßig und zuverlässig erwiesen hat. Es wurde deshalb angeordnet, daß in sämtlichen 
unmittelbaren Städten Aufnahmestellen zur Abnahme von Fingerabdrücken einzurichten sind. 
Als Personen, auf welche das Fingerabdruckverfahren Anwendung zu finden hat, 
wurden bestimmt: 
1. alle Zigeuner ohne Rücksicht auf Strafunmündigkeit, 
2. alle Festgenommenen an deren Persönlichkeit Zweifel bestehen, 
3. alle Frauenspersonen, die unter sittenpolizeiliche Kontrolle gestellt sind, 
. alle diejenigen, die wegen der Art der Verbrechen oder Vergehen (Taschendiebe, 
Ladendiebe, Hochstapler, Münzfälscher, Falschspieler, Hotelschwindler, Päderasten, Kuppler, 
Zuhälter, Schmuggler und dergleichen) oder wegen Verdachts der Rückfälligkeit als 
gewohnheitsmäßige Verbrecher zu erachten sind, 
5. die wegen Übertretung des 8 361 Ziffer 3,4, 6 oder 363 des Reichsstrafgesetzbuches 
festgenommen sind. 
WVon jeder der vorgenannten Personen ist eine Fingerabdruckkarte nebst Personalkarte 
an die Kgl. Polizeidirektion München, welche als Sammel- und Auskunftsstelle für das 
Königreich Bayern bestimmt wurde, zu senden. 
Im Berichtsjahre wurden 748 Fingerabdruckkärten mit je einer Personalkarte nach 
München abgesandt. 
Im Erkennungsdienst waren beschäftigt: 1Polizeibeamter und 2 Schutzleute. Gemessen 
wurden 0O (4) Personen. Photographiert wurden 713 (5007) Personen. Fingerabdrücke wurden 
genommen von 1790 (524) Personen. 
Von auswärtigen Behörden wurden 347 (203) Fingerabdruckkarten, ferner 281 (171) 
Photographien behufs Feststellung der Persönlichkeit nach hier gesandt. 
An den Tatort strafbarer Handlungen, hauptsächlich bei Einbrüchen, wurde der 
Erkennungsdienst zwecks Aufsuchung hinterlassener Fingerabdruckspuren in 68 (39) Fällen 
gerufen. Brauchbare Fingerabdruckspuren wurden hierbei in 20 (17) Fällen angetroffen; 
hiervon wurden in 13 (8) Fällen die Täter ermittelt. 
Die Zahl der in die Registratur eingelegten Karten betrug 5574 (3437). Ferner 
wurden von einer größeren Anzahl von Personen Fingerabdrücke zum Vergleiche mit
	        
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