Polizeiverwaltung
Von der Schutzmannschaft wurden
Personen festgenommen und vorgeführt . . 6895 5954
strafbare Handlungen zur Anzeige gebracht .. 28103 26356
darunter Verbrechen und Vergehen. . 8834 7714
Vergehen und Übertretungen gegen die Reichsgewerbeordnung . . 1266 1324
UÜbertretungen..... ... . . . . 18004 18318
Von den Anzeigen in ÜUbertretungssachen betrafen:
1911 1910 1911 1910
Bettel ..... 1775 1531 Gewerbsmäßige Unzucht. . 416 333
Landstreicheri.. 130 7512 Tierquälereie... * 80 52
Arbeitsscheu.... 343 359 Groben Unfug u. Ruhestörung 1680 1419
ÜUbertretungi. Bezug auf Reisen 5 UUbertretung der Polizeistunde 805 431
Bannbruch und Bruch der Straßenpolizeiübertretungen . 6796 6973
Landesverweisung . . . Sonstige Übertretungen . . 6108 5849
Erkennungsdienst. Der Erkennungsdienst wurde im Berichtsjahre nach den gleichen
Grundsätzen, wie in den Vorjahren weitergeführt. Durch Ministerialerlaß des Staatsministeriums
des Kgl. Hauses und des Außern und des Innern vom 14. April 1911 wurde anerkannt, daß sich
das Fingerabdruckverfahren zur Erkennung und Feststellung von Personen, die bei polizeilicher
Behandlung über ihre persönlichen Verhältnisse keine oder falsche Auskunft geben, als sehr
zweckmäßig und zuverlässig erwiesen hat. Es wurde deshalb angeordnet, daß in sämtlichen
unmittelbaren Städten Aufnahmestellen zur Abnahme von Fingerabdrücken einzurichten sind.
Als Personen, auf welche das Fingerabdruckverfahren Anwendung zu finden hat,
wurden bestimmt:
1. alle Zigeuner ohne Rücksicht auf Strafunmündigkeit,
2. alle Festgenommenen an deren Persönlichkeit Zweifel bestehen,
3. alle Frauenspersonen, die unter sittenpolizeiliche Kontrolle gestellt sind,
. alle diejenigen, die wegen der Art der Verbrechen oder Vergehen (Taschendiebe,
Ladendiebe, Hochstapler, Münzfälscher, Falschspieler, Hotelschwindler, Päderasten, Kuppler,
Zuhälter, Schmuggler und dergleichen) oder wegen Verdachts der Rückfälligkeit als
gewohnheitsmäßige Verbrecher zu erachten sind,
5. die wegen Übertretung des 8 361 Ziffer 3,4, 6 oder 363 des Reichsstrafgesetzbuches
festgenommen sind.
WVon jeder der vorgenannten Personen ist eine Fingerabdruckkarte nebst Personalkarte
an die Kgl. Polizeidirektion München, welche als Sammel- und Auskunftsstelle für das
Königreich Bayern bestimmt wurde, zu senden.
Im Berichtsjahre wurden 748 Fingerabdruckkärten mit je einer Personalkarte nach
München abgesandt.
Im Erkennungsdienst waren beschäftigt: 1Polizeibeamter und 2 Schutzleute. Gemessen
wurden 0O (4) Personen. Photographiert wurden 713 (5007) Personen. Fingerabdrücke wurden
genommen von 1790 (524) Personen.
Von auswärtigen Behörden wurden 347 (203) Fingerabdruckkarten, ferner 281 (171)
Photographien behufs Feststellung der Persönlichkeit nach hier gesandt.
An den Tatort strafbarer Handlungen, hauptsächlich bei Einbrüchen, wurde der
Erkennungsdienst zwecks Aufsuchung hinterlassener Fingerabdruckspuren in 68 (39) Fällen
gerufen. Brauchbare Fingerabdruckspuren wurden hierbei in 20 (17) Fällen angetroffen;
hiervon wurden in 13 (8) Fällen die Täter ermittelt.
Die Zahl der in die Registratur eingelegten Karten betrug 5574 (3437). Ferner
wurden von einer größeren Anzahl von Personen Fingerabdrücke zum Vergleiche mit