fullscreen: Kurze Beschreibung der Reichsstadt Nürnberg

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Einleitung. 
11 
Erst in der Mitte des XIV. Jahrhunderts 
faͤngt es an, in der politischen Geschichte Nuͤrn⸗ 
bergs heller zu werden. Nicht alle Begebenheiten 
vor diesem Zeitraum, welche von einheimischen 
und auswaͤrtigen, keineswegs aber gleichzeitigen 
Chronisten erzaͤhlt werden, verdienen Glaubwuͤr⸗ 
digkeit. Daher werden nur dieienigen ausgeho⸗ 
ben, welche sich auf die Zeugnisse mehrerer An⸗ 
nalisten, oder auf Urkunden gruͤnden. 
Die alte Reichsunmittelbarkeit der Stadt 
Nuͤrnberg wird unter andern aus einer, vom K. 
Heinrich dem Fuͤnften der Stadt Worms ertheil⸗ 
ten Zollurkunde vom Jahr 1112. erwiesen, in wel⸗ 
cher Nuͤrnberg unter die, der kayserl. Hoheit un⸗ 
terworfene Orte (Ioca Imperiali potestati assignata) 
gerechnet wird. R. Friedrich der J. nennt sie 
schon, wie mehrere seiner Nachfolger, castrum 
suum, und R. Friedrich der II. ertheilte ihr 1219. 
tin stattliches Privilegium, welches eigentlich 
mehrere Freibeiten enthaͤlt, und aͤltere schon ge⸗ 
habte bestaͤttigt; worunter auch diese ist, daß die 
Stadt keinen andern Schutzherrn haben soll, als 
den Kayser. Dieienigen, welche vorgeben, daß 
Nuͤrnberg in den aͤltesten Zeiten eine Municipal⸗ 
stadt gewesen seye, haben dieses Vorgeben erst 
noch zu erweisen. 
R. Hein⸗
	        
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