Objekt: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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2117. [1607, IV, 26 a] 10. Juli 1607: 
Der glaser und glaßmaler zu Lauingen ans hand- 
werck alhie gethanes schreiben, einen gesellen, Thomas Schön- 
bacher genandt, nitt zu furdern, soll man dem handwerck fur- 
halten und, wann er alhie ist, verpflichten, seine sach auszuführen, 
jann man ihne ferner nitt gedulden werde; im fall er aber nitt 
hie sein solte, das schreiben beruhen laßen. 
2118. [27 a] Johann Starggraff, notario, welcher in der appel- 
ationsach Claudi vom Creutz kinder vormünder gegen Niclas 
Merlo die camergerichts-proceß insinuirt [27 b] hatt, soll man 
herren D. Fetzers bedencken gemes anzeigen, Meine Herren 
werden darauff die gebür zu verfüegen wißen. Den canzlisten 
ıber soll man sagen, wann sie im praefigirten termino compulso- 
-jalium die acta nitt fertigen können, dem notario ein documentum 
requisitionis zu geben, das die acta wegen eingefallener verhinde- 
rung und größe der acten in bestimbter zeit nitt gefertigt werden 
können, aber innerhalb eins monats auff ansuchen und gegen 
laistung der gebür gefolgt werden sollen, doch Meiner Herren 
orivilegiis und sonsten in ander weg unvergrifflich und ohne 
aachtheil. 
2119. [1607, IV, 29 b] 11. Juli 1607: 
Deß raths zu Ulm schreiben, einen zwischen den gold- 
schmiden und gürtlern wegen deß sigelschneidens wal- 
renden stritt betreffent, sollen die rugsherren zu sich annemen 
ınd bedencken, was gestalt der rath zu Ulm zu beantworten. 
23120. [1607, IV, 48 b] 15. Juli 1607: 
Paulussen Bairn, goldschmidsgesellen, supplica- 
tion, darinnen er eine ergetzung seiner auffgewendten uncosten 
begert, dieweil er unschuldiger weis von Augspurg herab ge- 
sprengt worden, soll man den geschwornen goldschmiden 
furhalten und ihnen sagen, weil Meine Herren nitt anders sagen 
können, dann das sie ime mitt ihrer bezichtigung unrecht gethan, 
sollen sie ime eine steur aus ihrer laden geben; wann sie aber 
solchs nitt thun wellen, dem Bairn sagen, Meine Herren haben 
nitt im gebrauch, solche uncosten zu erstatten, er soll demnach 
seine urkunth gen Augspurg schicken und eine zeitlang alhie 
arbeiten, biß er ettwas verdiene, man wolle den goldschmiden 
befehlen, das sie ime arbeit schaffen. 
2121. [1607, IV, 45 a] 16. Juli 1607:
	        
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