Semeinnützige Anstalten, Armenwesen und Wohltätigkeit
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—V
Monatlich⸗ Aage in Rar
der Kriegsinvalidenfürsorge
für solche, die eine länger dauernde
Ausbildung durchmachen und
zu Haufe wohnen bei Fremden wohnen
Zu
unterstützende
Person
Monatlicher
Notbedarf
der allgem.
Kriegsfürsorge
in Mark
ohne Kind
mit 1 Kind
2 Kindern
2 3
4
1 5
49 53, — 60
54 69,50 79
67 85, — 92
79 98,50 104
90 111,;— 115
F 100 —121,50 125
Bei größerer Kinderzahl entsprechende Erhöhung.
75 85
89 —*
108 112
114 *
125 135
1535 145
2. Für Verheiratete.
Zu unterstützende
Person
Monatlicher Monatliche Richtsätze u Mark
ede der Krieger -· der Kriegsinvalidenfürsorge
—DE——— hinterbliebenen - für solche, die eine
— füͤrsorne im allgemeinen länger dauernde Aus.
bpildung durchmachen
60 85
74 99
87 112
99 7 124
110 123 135
5 F 120 133 145
Bei größerer Kinderzahl findet entsprechende Erböhung statt.
Der Referent ist ermächtigt, Barunterstützungen bis zum Höchstbetrage von 20 AM
von sich aus zu bewilligen und sonst in Eilfällen das Erforderliche zu veranlassen.
Im Jahre 1915 wurden in 16 Sitzungen des ‚kleinen Finanzausschusses“ 139 Unter—
stützungsgesuche behandelt.
Die Zahlung der Unterstützungen erfolgt nur in Ausnahmefällen, nämlich bei dringen—
den einmaligen Unterstützungen, durch die Hauptstelle selbst, im übrigen durch die 6 Krieaos—
fürsorgebezirke; hierdurch werden den Invaliden weite Wege erspart.
Bei Beginn der Arbeit der bürgerlichen Kriegsinvalidenfürsorge waren Geldmittel
nicht vorhanden. Um solche zu erlangen, wandte sich der Ortsausschuß an die Bevölkerung
mit einem Aufruf, der reiche Spenden einbrachte. Später haben auch Reich und Staat Geld
zur Verfügung gestellt. Über das Verhältnis zwischen der Verwendung der örtlichen Sammel—
gelder und der Gewährung von Zuschüssen aus Zentralmitteln ist mit der Staatsbehörde
ein besonderes Abkommen getroffen worden.
Die gesamten, durch die Hauptstelle angewiesenen Ausgaben betrugen 1915: 26095 ) 4
vorhanden war am Ende des Jahres noch ein Barbestand von 136004 M.
Der Ansiedelung der Invaliden auf dem Lande wurde besonderes Interesse zu—
gewendet, ohne daß jedoch bisher ein Erfolg dieser Bestrebungen festzustellen war.
Für die Invaliden mit Verletzungen, die zu jeder Arbeit unfähig machen, bleibt nur
die Anstaltspflege übrig. Solche Fälle scheinen jedoch nach den bisher gemachten Beobachtungen
selten zu sein. Die Hauptstelle hat bisher nur bei Geisteskranken eingreifen müssen; neben der
allenfallsigen Ubernahme der Kosten der Anstaältspflege kommt hier Frauen- und Kinder—
fürsorge in Beträacht.
ohne Kind
mit 1 Kind
Kindern
105
119
132
144
155
165
Weitere Ausgaben (durch die Kriegsfürsorgestellen) siehe S. 218