Metadaten: Fürth in Vergangenheit und Gegenwart

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jedem einen Strauß. Die alten Buͤrgermeister wurden von den neuen 
zechfrei gehalten. 
Die Bürgermeister besorgten namens der Gemeinde die täglichen 
Geschäfte als Rednex. Jeder hatte ein anderes Amt zu versehen. Der 
älteste und nächstälteste Bürgermeister verwaltete das Kassawesen; der 
dritte hatte das Pfandamt, welches in der Aufsicht über Feld und 
Waide, Hirten und Flurer bestand, der vierte das in Kriegszeiten besonders 
thätige Botenamt; der fünfte das Wachtamt, d. i. Visitation der 
Wache, welche aus 1 Wachtschreiber, 8 Stillwächtern und 2 Nachtwächtern 
zusammengesetzt war. Die Stillwache ging seit 1774 4 mal des Jahres 
um 16 Mann wurden auf die Wache geboten, aber nur 8 angenommen. 
Has Geld für die andern wurde von dem Wachtbürgermeister verrechnet 
und betrug gegen 500 fl. „welche vorher dem Bürgermeister in den Sack 
fielen.“ Der Jech ste Bürgermeister beaufsichtigte Brücken und Stege, 
das Pflaster, die Wasserschäden an den gemeindlichen Grundstücken, wozu 
jährlich 6—8000 fl. erforderlich waren. Der siebente hatte das 
Spitalamt; der achte hatte die Aushilfe für den Fall der Erkrankung 
eines seiner Kollegen zu besorgen. 
Bei wichtigen Angelegenheiten wurde die Vorsteherg emeinde 
einberufen. Sie bestand aus den 8 Bürgermeistern, 6 Gerichtsschöffen uud 
16 Vorstehern. Letztere wurden von den Bürgermeistern und den Gerichts⸗ 
schöffen durch Stimmenabgabe aus der ganzen Gemeinde gewählt. 
Die Beschlüsse dieser Versammlung wurden dann der, ganzen Gemeinde 
vorgelegt. Der Gemeindeschreiber führte das Protokoll und schrieb die 
gefaßten Beschlüsse nieder. 
Die kleine Gemeinde-Bürger meistersitzung — zum Unterschied 
von der ganzen Gemeinde so genannt — wurde im Hause des ersten, 
des Rechnungsbürgermeisters gehalten, welcher dafür 50 fl. Zimmergeld 
bezog. Die Vorstehergemeinde wurde von 1686 an auf dem Gemeinde— 
hause, jetzt Schießhaus, abgehalten. 
Weil sich die Gemeinde in Rechtssachen schwer zurecht fand, so 
wurden im 18. Jahrhundert 1 Gemeindekonsulent und 1 Gemeindeschreiber 
aufgestellt, welche bald die Scele des gemeindlichen Haushaltes bildeten, 
was um so bedauerlicher sein mußte, weil der damalige Gemeindekonsulent 
Lochner nicht frei von nürnbergischem Einflusse war. 
Der domprobsteiliche Amtmann hatte sich im Laufe der Zeit den 
Vorsitz bei der Wahlversammlung am Stephanstag angemaßt, hörte 
die Rechnungsablage mit an, was gleichsam eine Revision— sein sollte, 
welche aber, von keinerlei Bedeutung war, da ja keine Belege vorgelegt 
wurden. Übrigens straften die Buͤrgermeister die Einmischung des Amt⸗ 
mannes in ihre Rechnungsabhör gewöhnlich damit, daß sie auf seine 
Einwendungen keine Antwort gaben, weil sie sich hiezu nicht für verbunden 
erachteten. In der 1732 aufgestellten Gemeindeordnung erlaubte Bamberg 
den Fürthern „daß sie sich allein unter einanderb erechnen könnten.“ Der 
Domprobst hatte von jetzt an der Rechnung nur seine Anerkennung beizusetzen. 
Nun riß aber im gemeindlichen Haushalte große Unordnung ein. Der 
Rechnungsbürgermeister hielt sich fuͤr gerechtfertigt, wenn die Rechnung von
	        
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