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jedem einen Strauß. Die alten Buͤrgermeister wurden von den neuen
zechfrei gehalten.
Die Bürgermeister besorgten namens der Gemeinde die täglichen
Geschäfte als Rednex. Jeder hatte ein anderes Amt zu versehen. Der
älteste und nächstälteste Bürgermeister verwaltete das Kassawesen; der
dritte hatte das Pfandamt, welches in der Aufsicht über Feld und
Waide, Hirten und Flurer bestand, der vierte das in Kriegszeiten besonders
thätige Botenamt; der fünfte das Wachtamt, d. i. Visitation der
Wache, welche aus 1 Wachtschreiber, 8 Stillwächtern und 2 Nachtwächtern
zusammengesetzt war. Die Stillwache ging seit 1774 4 mal des Jahres
um 16 Mann wurden auf die Wache geboten, aber nur 8 angenommen.
Has Geld für die andern wurde von dem Wachtbürgermeister verrechnet
und betrug gegen 500 fl. „welche vorher dem Bürgermeister in den Sack
fielen.“ Der Jech ste Bürgermeister beaufsichtigte Brücken und Stege,
das Pflaster, die Wasserschäden an den gemeindlichen Grundstücken, wozu
jährlich 6—8000 fl. erforderlich waren. Der siebente hatte das
Spitalamt; der achte hatte die Aushilfe für den Fall der Erkrankung
eines seiner Kollegen zu besorgen.
Bei wichtigen Angelegenheiten wurde die Vorsteherg emeinde
einberufen. Sie bestand aus den 8 Bürgermeistern, 6 Gerichtsschöffen uud
16 Vorstehern. Letztere wurden von den Bürgermeistern und den Gerichts⸗
schöffen durch Stimmenabgabe aus der ganzen Gemeinde gewählt.
Die Beschlüsse dieser Versammlung wurden dann der, ganzen Gemeinde
vorgelegt. Der Gemeindeschreiber führte das Protokoll und schrieb die
gefaßten Beschlüsse nieder.
Die kleine Gemeinde-Bürger meistersitzung — zum Unterschied
von der ganzen Gemeinde so genannt — wurde im Hause des ersten,
des Rechnungsbürgermeisters gehalten, welcher dafür 50 fl. Zimmergeld
bezog. Die Vorstehergemeinde wurde von 1686 an auf dem Gemeinde—
hause, jetzt Schießhaus, abgehalten.
Weil sich die Gemeinde in Rechtssachen schwer zurecht fand, so
wurden im 18. Jahrhundert 1 Gemeindekonsulent und 1 Gemeindeschreiber
aufgestellt, welche bald die Scele des gemeindlichen Haushaltes bildeten,
was um so bedauerlicher sein mußte, weil der damalige Gemeindekonsulent
Lochner nicht frei von nürnbergischem Einflusse war.
Der domprobsteiliche Amtmann hatte sich im Laufe der Zeit den
Vorsitz bei der Wahlversammlung am Stephanstag angemaßt, hörte
die Rechnungsablage mit an, was gleichsam eine Revision— sein sollte,
welche aber, von keinerlei Bedeutung war, da ja keine Belege vorgelegt
wurden. Übrigens straften die Buͤrgermeister die Einmischung des Amt⸗
mannes in ihre Rechnungsabhör gewöhnlich damit, daß sie auf seine
Einwendungen keine Antwort gaben, weil sie sich hiezu nicht für verbunden
erachteten. In der 1732 aufgestellten Gemeindeordnung erlaubte Bamberg
den Fürthern „daß sie sich allein unter einanderb erechnen könnten.“ Der
Domprobst hatte von jetzt an der Rechnung nur seine Anerkennung beizusetzen.
Nun riß aber im gemeindlichen Haushalte große Unordnung ein. Der
Rechnungsbürgermeister hielt sich fuͤr gerechtfertigt, wenn die Rechnung von