Erster Abschnitt. Ausgaben für die Ämter der Allgemeinen Verwaltung. 449
grofsen Teil noch „sexternweise“ daliegen, nach und nach einbinden und
die wertvolleren mit Ketten an die Lesepulte befestigen zu lassen. Hine
Vermehrung erfährt die Bibliothek nur dadurch, dafs ihr die Werke über-
wiesen werden, welche pfandweise oder als Ehren-, bezw. Empfehlungs-
gabe ihres Autors in den Besitz des Rates gelangen!). Die Register
unserer Epoche verzeichnen daher nur folgende Ausgaben: R321V: 1&@%
1 ß „des Kunhofers Schreiber zu Trinkgeld, da man die Bücher in die
Liberei that; und auch von desselben Kunhofers Kaltern in die Liberei
zu überführen“. R33I: 24 & „von 23 Büchern in der Liberei einzubinden
und rechtzufertigen“; II: 4% 1% 8hl „von fünf Büchern in der Liberei
und von einem Amtbuch einzubinden“; III: 31% % „abermals von sieben
Büchern in der Liberei einzubinden“; VI: 2% 9 ß 4 hl „abermals von
vier Büchern Dr. Kunhofers in der Liberei einzubinden“; IX: 8 % „von
einem Buch in der Liberei einzubinden“; VII: 4% 1% ß „für 57 Ketten
zu den Büchern in der Liberei“. R36XIII: 1% 5 ß „von zwei Büchern
in der Liberei einzubinden“.
al 32 58 1 34 | 35 | 36 | sr 1 al 89 | 40
| — | 105 | 3855 | — | a
8 9. Das Silbergeschirr des Rates.
R32IV: 11% ß „für zwei Futterfässer (= Futterale) zu den silbernen
Bechern der Bürger“. R33IV: 8 £ 2 hl „für ein Futterfafs zu den Schalen
der Bürger“; VI: 181% 7 £, „das die zwölf grofsen Becher, die da 11 Mark
3 Lot 3 Quint. wiegen, die man den Bürgern in die Losungstube erzeugt
hat, und siebzig Streichnadeln,”) die der Seiz Groland an drei Ledern hat,
mit Gold, Macherlohn und allen Sachen gekostet haben“. R39XI: 46
17 ß „für fünf kleine silbern vergoldete Gabeln zu gebratenen (== gedörrten)
Birnen, die wogen 5 Lot 3 Quint.“ (= 5% 5 ß).
2 "ss | 2a ] 25 ' se ' st | a8 | 89 | 20
0.60 | 181.75 | | 525 | —
die Verlässe, Ratsbuch II Fol. 14, 1461: „Meister H. Reifsberger vergönnt, in die Liberei
auf das Rathaus zu gehen und darinnen zu studieren“; und 1464: „dem Gardian zu
den Barfülßsern vergönnt, etliche Bücher aus der Liberei der Stadt zu entleihen, und
andere an ihre Statt zu legen mit einem Verzeichnis derselben. Ulricus und Meister
Martin‘ (Ratsbuch Ic).
1) So wurden z.B. 1439 neun Bücher, die Paul Hämmerlein als Pfand für einen
ihm gewährten Vorschufs von 200 G gab, in die Liberei gethan. Vergl. Nbg. KA. Ms.
296 Fol. 172.
2) Goldene Streichnadeln werden zur Prüfung der Goldmünzen benutzt. Sie
wurden, wie sich aus dem. Folgenden ergiebt, in Lederstreifen eingesteckt aufbewahrt.
Sander, Nürnberg. 29