Objekt: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (2. Band)

Erster Abschnitt. Ausgaben für die Ämter der Allgemeinen Verwaltung. 449 
grofsen Teil noch „sexternweise“ daliegen, nach und nach einbinden und 
die wertvolleren mit Ketten an die Lesepulte befestigen zu lassen. Hine 
Vermehrung erfährt die Bibliothek nur dadurch, dafs ihr die Werke über- 
wiesen werden, welche pfandweise oder als Ehren-, bezw. Empfehlungs- 
gabe ihres Autors in den Besitz des Rates gelangen!). Die Register 
unserer Epoche verzeichnen daher nur folgende Ausgaben: R321V: 1&@% 
1 ß „des Kunhofers Schreiber zu Trinkgeld, da man die Bücher in die 
Liberei that; und auch von desselben Kunhofers Kaltern in die Liberei 
zu überführen“. R33I: 24 & „von 23 Büchern in der Liberei einzubinden 
und rechtzufertigen“; II: 4% 1% 8hl „von fünf Büchern in der Liberei 
und von einem Amtbuch einzubinden“; III: 31% % „abermals von sieben 
Büchern in der Liberei einzubinden“; VI: 2% 9 ß 4 hl „abermals von 
vier Büchern Dr. Kunhofers in der Liberei einzubinden“; IX: 8 % „von 
einem Buch in der Liberei einzubinden“; VII: 4% 1% ß „für 57 Ketten 
zu den Büchern in der Liberei“. R36XIII: 1% 5 ß „von zwei Büchern 
in der Liberei einzubinden“. 
al 32 58 1 34 | 35 | 36 | sr 1 al 89 | 40 
| — | 105 | 3855 | — | a 
8 9. Das Silbergeschirr des Rates. 
R32IV: 11% ß „für zwei Futterfässer (= Futterale) zu den silbernen 
Bechern der Bürger“. R33IV: 8 £ 2 hl „für ein Futterfafs zu den Schalen 
der Bürger“; VI: 181% 7 £, „das die zwölf grofsen Becher, die da 11 Mark 
3 Lot 3 Quint. wiegen, die man den Bürgern in die Losungstube erzeugt 
hat, und siebzig Streichnadeln,”) die der Seiz Groland an drei Ledern hat, 
mit Gold, Macherlohn und allen Sachen gekostet haben“. R39XI: 46 
17 ß „für fünf kleine silbern vergoldete Gabeln zu gebratenen (== gedörrten) 
Birnen, die wogen 5 Lot 3 Quint.“ (= 5% 5 ß). 
2 "ss | 2a ] 25 ' se ' st | a8 | 89 | 20 
0.60 | 181.75 | | 525 | — 
die Verlässe, Ratsbuch II Fol. 14, 1461: „Meister H. Reifsberger vergönnt, in die Liberei 
auf das Rathaus zu gehen und darinnen zu studieren“; und 1464: „dem Gardian zu 
den Barfülßsern vergönnt, etliche Bücher aus der Liberei der Stadt zu entleihen, und 
andere an ihre Statt zu legen mit einem Verzeichnis derselben. Ulricus und Meister 
Martin‘ (Ratsbuch Ic). 
1) So wurden z.B. 1439 neun Bücher, die Paul Hämmerlein als Pfand für einen 
ihm gewährten Vorschufs von 200 G gab, in die Liberei gethan. Vergl. Nbg. KA. Ms. 
296 Fol. 172. 
2) Goldene Streichnadeln werden zur Prüfung der Goldmünzen benutzt. Sie 
wurden, wie sich aus dem. Folgenden ergiebt, in Lederstreifen eingesteckt aufbewahrt. 
Sander, Nürnberg. 29
	        
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