Soziale Fürsorge
Zuhmilch und 30821 Ziegenmilch gewonnen. An Bie h waren Ende März 1921 vorhanden:
22 Pferde, 2 Bullen, 75 Kühe, 18 ZSiegen, 1 Ziegenbock, O Ziegenlämmer, 1 Eber, 3 Mutter—
schweine, 23 Mastschweine, 26 Ferkel.
Gesamtüberblick. Das L. W.A. wird nach kaufmännischen und wirtschaftlichen Grund⸗
sätzen geleitet. Es müssen sonach sämtliche Ausgaben des Amtes durch Einnahmen aus den Be—
trieben gedeckt werden. Das Amt hat also die gleichen — teilweise sogar größere — Lasten wie
die privaten Unternehmer. Für die ihm vom Stadtrat zur Bewirtschaftung überlassenen Grund—
stücke und Gebäude muß es den gleichen Miet- und Pachtzins bezahlen wie andere Pächter.
Sämtliche ihm gewährten Vorschüsse muß es verzinsen und tilgen und alle sonstigen Betriebs-
unkosten tragen. Nur ein Teil der Steuern fällt weg. Dieser kleine Vorteil wird aber über—
ceichlich aufgewogen durch die Erschwernisse der städtischen Verwaltung und die große finanzielle
Belastung mit den zahlreichen Berwaltungsaufgaben. Dazu kommt noch, daß vom Amte soziale
Maßnahmen und Wohlfahrtsaufgaben verlangt werden, welche die Betriebe durch ihre hohen
Anforderungen gleichfalls finanziell stark belasten. Wenn trotzdem ein günstiger Jahresabschluß
erreicht wurde, in dem 4 101 205,41 M Gesamteinnahmen (außer 12 231 M rückständiger Ein-
nahme) 4091 839,83 Gesamtausgaben gegenüberstehen, so spricht dies für die Zweckmäßig—
eit derartiger Einrichtungen in größeren Städten im allgemeinen und für die richtige Organisation
des hiesigen Amtes im besonderen.
J
in.
17. Städtische Kohlenverteilungsstelle.
Kohlenverteilung. Gegen Ende des vorhergehenden Jahres wurde die Lage der Kohlen⸗
oersorgung sehr bedrohlich. Die geringen Vorräte an Brennstoffen waren infolge der unzu—
eichenden Bahneinläufe längst aufgebraucht gewesen, so daß nicht einmal der auf das Existenz-
ninimum eingeschränkte Bedarf befriedigt werden konnte, weshalb die Verbraucher außer—
ordentlich Not litten. Da es unsicher war, ob diese Zustände im Berichtsjahre sich bessern konnten,
wurde die bereits in den Vorjahren getroffene Regelung der Kohlenverteilung
auch für das Berichtsjahr beibehalten. Oementsprechend gliederten die neuen Brennstoffpver—
sorgungsvorschriften vom 28. April 1920 die Kohlenversorgung des Hausbrandwirtschaftsjahres
Mai 1020 bis April 19021) wiederum in die Jahresversorgung, die besondere
Sommerversorgung, die Bezugsscheinversorgung und eine Sonder—
bersorgung.
Für die Jahres versorgung der selbständigen Haushaltungen wurden Jahres⸗
rohlenkarten ausgegeben, welche in 6 Abschnitten je 4 Marken enthielten. Der unterste Ab⸗
schnitt „s“ war für die Versorgung in der Sommerze it (vom Mai bis Ende September
020) bestimmt, die folgenden Abschnitte „Je mit „JV“ dienten zur Versorgung in der Winter—
zeit (vom 1. Oktober 1920 bis Anfang Mai 1021); der letzte Abschnitt war als Reserve
gedacht.
Die besondere Sommerversorgung umfaßte wie seither jene selb—
ständigen Haushaltungen, in deren Wohnungen Gaskocheinrichtungen fehlten. Diese Haus—
haltungen erhielten auf Antrag Sommerkohlenkarten mit 15 Wochenmarken, wobei jede Marke
zum Bezuge von Ztr. Kohle berechtigte. Ferner haben wiederum die Inhaber von Woh—
nungen mit Zentralheizung, soweit diesen keine Jahreskohlenkarte zugewiesen wurde,
eine eigene Sommerkohlenkarte mit 5 Marken bekommen. Diese Marken berechtigten. wie
die Marken der Jahreskohlenkarte, zum Bezuge von je l Ztr. Kohle.
Die Versorgung auf Grund von Bezugsscheinen erstreckte sich auf a) alle Per—
sonen, die zur Ausübung ihres Berufes außerhalb ihrer Wohnung Heißzstellen zu befeuern hatten;