Volltext: Personen-, Orts- und Sachregister (3. Band)

Vorbemerkungen. 
1. Das Personenregister (S. 1—96) betreffend ist zu bemerken, 
daß die Schreibung der Namen hier einer Normalisierung unter- 
zogen worden ist, indem entweder die am häufigsten vorkommende 
Schreibung oder, wo darüber keine volle Klarheit zu gewinnen 
war, eine modernisierte Schreibung („Berger“ statt „Perger“ etc.) 
den Vorzug erhalten hat, dem heutigen orthographischen Empfinden 
überflüssig scheinende Buchstaben (h hinter k etc.) in der Regel 
weggelassen worden sind. In jedem Falle aber sind sämtliche 
vorkommende Schreibungen bei dem jeweils an erster Stelle 
aufgeführten Träger des betreffenden Namens der Normalisierung 
oder Modernisierung in Klammern beigefügt. 
Bei den Künstlern und Kunstverwandten bezeichnet die 
fett gedruckte Nummer denjenigen Ratsverlaß, bei dem sich als 
Fußnote die betreffende biographische Notiz hinzugefügt findet. 
Die weltlichen wie die geistlichen Fürsten suche man unter 
dem Namen ihrer Länder, bezw. Stifter. In Fällen, wo in den 
Ratsverlässen selbst nur der Titel oder die Würde angegeben 
ist (z. B. „der markgraf“ etc.), wird man im Register unter 
dieser Bezeichnung einen Hinweis auf die fürstliche Persönlichkeit, 
um die es sich dabei aller Wahrscheinlichkeit nach handelt oder 
nur handeln kann, finden. Bei Hinzufügung dreier Jahreszahlen 
hinter dem Namen eines Fürsten (z. B. „1585—1608—1628“) 
bezieht sich die ;erste auf das Jahr der Geburt, die zweite auf 
das des Regierungsantritts, die dritte bezeichnet das Sterbejahr. 
Ist in einem Ratsverlaß die Person, auf die er sich bezieht, 
nicht ausdrücklich mit Namen genannt, so ist die Nummer des 
betreffenden Ratsverlasses in Klammern gesetzt. 
II. Das Ortsregister (S. 97—114) bietet die vorkommenden 
Namen der Länder, Städte, Dörfer u. s. f. in der heutigen Schreibart.
	        
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