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Polizeiverwaltung
sodaß ein Verbot an diese bisher nicht nötig war. Um dem sittlichen Verderben der durch
Einberufung der Väter vielfach unbeaufsichtigten Jugend vorzubeugen, erließ der Stadt—
magistrat ferner am 9. Juli für die Schüler und Schülerinnen der Volksschule das Verbot,
sich auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Anlagen nicht mehr nach Eintritt der Dunkelheit,
auf keinen Fall nach 9 Uhr abends ohne Begleitung von Erwachsenen aufzuhalten. Für
Schüler und Schülerinnen der Mittel- und anderen Schulen war diese Angelegenheit bereits
durch Disziplinarsatzungen in ähnlicher Weise geregelt.
Tätigkeit. Die Amtshandlungen der Schutzleute der Sittenpolizei waren folgender Art.
1915 1814
286 252 Vorführungen,
49 44 Durchsuchungen und Beschlagnahmen,
2470 3508 Vernehmungen,
755 1499 Aufenthaltsermittlungen,
1141 2374 sonstige Erhebungen,
358 411 Anzeigen,
89 130 mal vorgenommene Nachschau in öffentlichen Häusern
und 121 888 mal in Dirnenwirtschaften.
Von den insgesamt 5269 (9076) Amtshandlungen wurden 1595 (2017) auf Ver—
anlassung von Polizeibeamten und 3674 (7059) im Auftrage der Staatsanwaltschaft, Amts—
anwaltschaft und Gerichte ausgeführt.
Ferner haben die Schutzleute der Sittenpolizei 247 (503) Streifen, 75 (119) bei Tag
und 172 (384) zur Nachtzeit unternommen. Die Schutzleute waren 32 (191) mal als Zeugen geladen.
Es waren Strafanzeigen zu behandeln wegen:
Zuhälterei 31 (118), darunter 23 (101) von der Sittenpolizei erstattet, 8 (17) von
der übrigen Schutzmannschaft, darunter — (2) von Wachleuten;
Kuppelei 72 (104), darunter 32 (36) von der Sittenpolizei veranlaßt, 40 (68) von
der übrigen Schutzmannschaft, darunter 6 (—) von Wachleuten;
Gewerbsunzucht 340 (357), darunter 198 (153) von der Sittenpolizei gemacht, 142
(204) von der übrigen Schutzmannschaft, darunter 48 (14) von Wachleuten;
sittenpolizeilicher Ubertretungen 149 (142), darunter 58 (80) von der Sittenpolizei
erstattet, 91 (62) von der übrigen Schutzmannschaft, darunter 42 (5) von Wachleuten;
Gaukelei 20 (18), darunter 1 (1) von der Sittenpolizei, 19 (17) von der übrigen
Schutzmannschaft, darunter 3 (—) von Wachleuten.
Im ganzen wurden 612 (739) Anzeigen erstattet, darunter 312 (371) von der Sitten—
polizei, 300 (368) von der übrigen Schutzmannschaft, darunter 99 (21) von Wachleuten.
Die weiteren 46 (40) von der Sittenpolizei gemachten Anzeigen betrafen Straftaten
anderer Art.
Es wurden 12 (121) Zuhälter zu Freiheitsstrafen von 2 Monaten bis zu 3 Jahren
Gefängnis verurteilt; in 3 Fällen wurde auf Überweisung an die Landespolizeibehörde und
bei 5 Zuhältern auf Stellung unter Polizeiaufsicht erkannt.
Kuppler und Kupplerinnen wurden 22 (38) zu Strafen von 1 Tag Gefängnis bis
zu 1 Jahr 6 Monaten Zuchthaus verurteilt.
Am Jahresschluß standen im ganzen 118 Frauenspersonen unter sittenpolizeilicher
Aufsicht, darunter 32 auf Grund der eingangs erwähnten Verfügung des stellvertretenden
Kgl. Generalkommandos des Bahyerischen III. Armeekorps.
Geschlechtskrank befunden wurden a) 93 (85) wegen Gewerbsunzucht aufgegriffene
Mädchen und Dirnen, davon waren 37 (27) minderjährig, darunter — (1) noch nicht 16
Jahre alt, b) 53 (54) Dirnen in öffentlichen Häusern und c) 29 (9andere eingeschriebene Dirnen.