Baupolizei
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Gebühr J und IIl kommen nicht mehr zur Anwendung. Gebühr III wird auf das Fünffache erhöht.
Die Gebühr beträgt hienach, ohne Rücksicht auf die Fahrgäste und auf Tag- oder Nachtzeit, bis zu 300 Metern
Wagenstrecke 4.50 Asß, für fernere je 1800 Meter Wegstrecke o.50 AM.
Für die gewöhnlichen Ein- und Zweispänner Pferdefuhrwerke) wurde die
Zeitgebühr auf den teils 4 teils 5 fachen Betrag erhöht, während für die Pferdefuhrwerke mit
Fahrpreisanzeigern die seitherigen Gebühren 5 fach berechnet werden dürfen.
VI. Baupolizei.
Hochbaupolizei. Die Knappheit an Baustoffen, welche unter Verwendung von Kohle
erzeugt werden, dauerte in unverminderter Schärfe an, so daß mit Baugenehmigungen
sehr zurückgehalten werden mußte. Die Vorschriften hierüber wurden in einigen Punkten noch
verschärft. So soll z. B. die Genehmigung für Wohnungsbauten nur erteilt werden, wenn es
sich um Kleinwohnungen handelt, bei landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden haben
Neubauten auszuscheiden, wenn an deren Stelle Erweiterungsbauten treten können; bei ge—
werblichen und Industriebauten, auch wenn sie zur Versorgung des Volkes mit Gegenständen
des täglichen Bedarfes notwendig sind, muß ihre Brennstoffversorgung durch eine Bestätigung
der Landeskohlenstelle München auch für das in Frage stehende Bauvorhaben sichergestellt sein.
Luxusbauten, Kinos, Garagen, Wirtschaften und dergl. haben nach wie vor auszuscheiden.
Feuerpolizei. Am 16. Mai wurde ein weiterer Beamter aufgestellt, weil die Zahl der
zu kontrollierenden Lichtspieltheater sich stetig vermehrt hat. Seit dieser Zeit sind
mit der Saalaufsicht 14 Beamte betraut.
VII. Bauwesen.
1. Hochbauten.
a. Größere Bauten und Bauunterhalt.
Allgemeines. Wie im Vorjahre, so konnten auch im diesmaligen Berichtszeitraum
nur die dringlichsten Bauarbeiten ausgeführt werden. Der Mangel an Bau—
materialien und der große Bedarf an solchen für Kleinwohnungsbauten, wie auch die fort—
dauernd steigenden Baupreise zwangen zur äußersten Beschränkung.
Blitzableiter. Aus Anlaß eines Falles von Diebstahl wurde beschlossen, die Pha t i n⸗
spitzen an den Blitzableitern in städtischen und Stiftungsgebäuden abzunehmen. Es konnte
dies um so eher geschehen, als die Platinspitzen nach den neueren Erfahrungen nicht als unbe—
dingt notwendig erachtet werden müssen.
Instandsetzung von Schulhäusern nach der Freigabe durch das Militär. Ansehnliche
Beträge verschlang die Wiederinstandsetzung der während des Krieges vom Militär benützten
Schulhäuser. So betrugen z. B. die Kosten für die Behebung der Beschädigungen im Schul—
hause Herschelplatz 1, das als Kaserne gedient hatte, obwohl nur die notwendigsten
Arbeiten zur Ausführung kamen, doch nicht weniger denn 234 246 .
Verbesserung der Abortanlagen in älteren städtischen Schulgebäuden. Mit den
Bauarbeiten im Schulhause Harsdörfferstraße Nr. 1J wurde am 10. März 1919 begonnen, im
Schulhause Kernstraße 6/8 am 31. Mai. In den anderen Schulhäusern stellten sich dem Bau—
beginn Hindernisse entgegen Geschlagnahme durch das Wohnungsamt, Berwendung als
Lazarett usw.). Da außerdem die für den Rohbau erforderlichen Baumaterialien, insbesondere
Backsteine und Zement, nur sehr schwer zu bekommen waren, wurde beschlossen, zunächst nur
die Rohbauten der beiden Schulhäuser Harsdörfferstraße und Kernstraße auszuführen und den