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Die Entstehungsursache das in einem verpachteten, zur Möbelfab—
rik eingerichteten Gebäude ausgebrochenen Brandes ist unermittelt ge—
blieben. Möglicherweise ist ein Arbeiter beim Anzünden der Lampen,
das nicht von einer bestimmten Person, sondern von jedem einzelnen
Arbeiter geschah, oder in anderer Weise unvorsichtig gewesen.
Die Entschädigung betrug M. 6627,69
Die Kosten beliefen sich auf „2880
zusammen M. 6915,99
Nr. 61 im Königreich Würtemberg. Brand vom A. Januar 1876.
Mahl und Schneidemühle durch Wasserkraft von Jos.
Krems in Ausnang.
Die Entstehuug des Brandes ist unermittelt geblieben.
Die Entschädigung betrug M. 335699
An Kosten sind entstanden „1424
zusammen M. 3477,14
Nr. 62 in der Provinz Brandenburg. Brand vom 27. Februar
1876. Mahl- und Schneidemühle durch Wasser- und Dampf⸗
kraft von W. Klix in Firma A. Klix, Obermühle bei
Bärwalde.
Die Entstehungsursache des in einem Anbau zum Ausbruch ge—
kommenen Brandes ist nicht ermittelt worden; wahrscheinlich liegt
eine Unvorsichtigkeit eines der Mädchen des Damnifikaten zu Grunde.
Wiewohl das Mobiliar nicht in dem vom Brande betroffenen
Anbau sondern im Wohnhause galt, ist für dasselbe doch Entschädigung
geleistet worden.
Dieselbe betrug M. 60000
Die Kosten beliefen sich auf AJ——
zusammen M. 655,90
Nr. 63 im Königreiche Bayern. Brand vom 15. März 1876.
Mahlmühle durch Wasserkraft von A. Schweickbard in
Kempten.
Das versicherte Grundstück ist durch einen Nachbarbrand, dessen
Entstehungsursache unermittelt geblieben ist, in Mitleidenschaft gezogen
worden.
An Entschädigung wurden qgezahlt Mei2270900
Die Kosten betrugen F 77,00
zusammen M. 2356,00
Nr. 64 im Großherzogthum Baden. Brand vom 15. März 1875.
Mahlmühle durch Wasserkraft von L. Hildebrand in
Offenburg.
Der im Mühlengebäude ausgebrochene Brand ist höchst wahr—
scheinlich durch unbemerkt gebliebenes Heißlaufen eines Lagers der
Griesputzerei entstanden. Zu dieser Annahme liegt um so mehr Ver⸗
anlassung vor, als etwa 8 Stunden vor Ausbruch des Brandes ein
an der Naht gebrochener Riemen durch den Obermüller zu straff zu—⸗