genständen, Vorräten pp. und für das neue Mühlengebäude. Dieser
Ersatz belief sich zusammen auf M. 18571,54. Da aber die sogenannte
neue Mühle nur als ein Erweiterungsbau der älteren Mühle anzu—
sehen war, so wurde diesem Betrage auch die Entschädigung für die
Vorräthe, die in dem neuen Gebäude verbrannten, aber in der alten
Mühle deklarirt und versichert waren, aus freien Stücken hinzugefügt
und eine Entschädigung von M. 27434,, zur Auszahlung angewiesen.
Für das ältere Mühlengebäude und das daran befindliche gehende
Werk war der Verband zu keiner Entschädigung verpflichtet; es konnte
vielmehr uur die Frage sein, ob den hieran endstandenen Schaden von
M. 28714,0, der Beschädigte, oder die Sozietät zu tragen habe. Bei
näherer Prüfung der Frage, ob die Sozietät, welche den Beschädigten
mit seinen Ansprüchen abgewiesen hatte, zur Tragung des Schadens
an den älteren Gebäuden und Werken, für welche beim Ausbruch des
Brandes ihre Versicherung noch bestand, auf dem Wege des Rekurses
oder der Klage herangezogen werden könne, verschwand jede Aussicht
auf Erfolg derartiger Schritte, weil nach einer Bestimmung des Reg—
lements der Sozietät der Beschädigte seine Ansprüche an letztere dadurch
vollständig verwirkt hatte, daß der neue Erweiterungsbau nicht bei
der Sozietät, sondern anderwärts versichert worden war.
Der Beschädigte mag zwar gewollt haben, daß die neue beim
Verbande beantragte Gesammtversicherung unmittelbar nach dem Er—
löschen der bei der Sozietät genommenen Versicherung, am 31. Dezem—
ber Mitter nacht 12 Uhr, beginnen solle, er hatte aber diese Wil—
lensmeinung nicht zum Ausdruck gebracht, sondern beantragt, die neue
Versicherung am 1. Januar 1876, Mittags 12 Uhr, beginnen zu
lassen, und auch die hierauf ausgefertigte Police hatte er ohne Wider—
spruch und ohne auf Aenderung anzutragen, angenommen. Mit Rück—
sicht auf die traurige Lage, in welcher der Beschädigte dadurch gekom—
men war, daß der Brand innerhalb der zwölf Stunden, waͤhrend
welcher das ältere Mühlengebäude nebst Werk unversichert war, diese
Objekte zerstörte, hat der Verband sich entschlossen, in vollstem Maße
Liberalität zu üben und dem Beschädigten auch den Schaden zu ersetzen,
der nach Maßgabe der bei der Sozietät bestandenen Versicherung auf
diese fiele, wenn die Versicherung bei ihr noch zu Recht bestanden hätte;
es ist den Beschädigten endlich selbst für diejenigen Gegenstände Ersatz
in Höhe von M. 1625,63 gewährt worden, fuͤr welche vorher eine
Versicheruug überhaupt gar nicht bestanden hatte. Somit hat der
Verband die volle Entschädigung von M. 56149,8
welche zu gewähren gewesen sein würde, wenn die neue
Police bereits in Kraft getreten wäre, zur Auszahlung
bringen lassen
Die Kosten betrugen
606.00
zusammen M. 56755, 23
Die Entstehung des Brandes ist nicht aufgeklärt.
Nr. 60 in der Provinz Hannover. Brand von 17 Januar 1876.
Oelmühle durch Wasserkraft von A. Brune in Lauterbach a /H.